1. Vorauszahlungen reduzieren, Stundung und Pfändungsstopp beim Zoll beantragen
In einem Schreiben vom 19. März 2020 hat das Bundesfinanzministerium von Corona wirtschaftlich betroffenen Unternehmen ausnahmsweise eine zinslose Stundung für offene Umsatzsteuerbeträge bis Ende 2020 erlaubt.
Nun hat auch der Zoll nachgezogen. Für folgende Steuern können von Corona betroffene Steuerzahler die Herabsetzung von Vorauszahlungen, die zinslose Stundung bis Ende 2020 und den Stopp von Pfändungen beantragen:
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