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Voraussetzungen für Steuererleichterungen
Steuererleichterungen und -erstattungen erhalten Unternehmer nur dann, wenn sie von der Coronakrise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind – und es dem Finanzamt plausibel nachweisen können. Betroffene haben gute Chancen auf Hilfe: Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzbehörden haben die Finanzämter dazu angewiesen, entsprechende Anträge von Unternehmern großzügig und unbürokratisch zu bearbeiten. (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, Az. IV A 3 – S 0336/19/10007:002; abrufbar hier). Das ist in folgenden Situationen der Fall:
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