Kostenvoranschlag
Was wird’s kosten? Was Sie über Kostenvoranschläge wissen sollten 

Was muss in einem Kostenvoranschlag stehen? Darf man ihn überziehen? Und kann man ihn in Rechnung stellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten. 

, von

Kommentieren
In einem Kostenvoranschlag müssen entstehende Kosten nur geschätzt werden.

Kunden wollen oft schon im Voraus wissen, wie viel sie für etwas zahlen müssen, bevor sie einen Auftrag erteilen. Besonders für Handwerker und andere Dienstleister ist es üblich, einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Doch was bedeutet das für den Unternehmer? Was muss er bei der Preiskalkulation beachten? Welche Kosten und Leistungen muss er angeben? Ist der Kostenvoranschlag verbindlich? Und wie lange ist er gültig? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag enthält die voraussichtlich entstehenden Kosten. Er ist also nichts anderes als eine Schätzung. Neben den ungefähren Kosten für den potenziellen Auftraggeber sollte er auch aufschlüsseln, auf welchen Kriterien der Auftragnehmer diese Schätzung basiert.

Was muss in einem Kostenvoranschlag stehen?

Zu der sogenannten Berechnungsgrundlage des Voranschlags gehören folgende Punkte:

  • Art und Umfang der Arbeiten, die ausgeführt werden sollen, bzw. der Leistungen, die erbracht werden sollen
  • die geschätzte Arbeitszeit
  • Auflistung der geschätzten Arbeitskosten: Der Stundenlohn kann variieren. Zum Beispiel macht es bei einem Handwerksbetrieb einen Unterschied in der Vergütung, ob der Meister die Arbeiten ausführt oder der Azubi.
  • die Materialkosten: Ein Anstreicher müsste beispielsweise auflisten, was er für die Arbeiten voraussichtlich braucht und wie viel das im Einzelnen kostet. Zum Beispiel: 40 Liter Farbe (35 Euro), 20 Quadratmeter Abdeckmaterial (5 Euro), Farbrolle (7 Euro).
  • der Zeitraum: Es sollte ein konkretes Datum genannt werden, bis wann der Voranschlag gilt.

Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?

„Das Gesetz geht davon aus, dass ein Kostenvoranschlag unverbindlich ist. So lässt sich aus Paragraf 650 BGB ableiten, dass der Voranschlag lediglich eine fachliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten, also eine Kostenschätzung ist“, sagt Rechtsanwältin Katja Küpper.

Doch auch wenn demnach der Unternehmer keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernimmt: Nicht jedem Kunden ist klar, dass es sich nicht um eine verbindliche Schätzung der Kosten handelt. Küpper empfiehlt darum, den Kunden darauf hinzuweisen: „Entweder man schreibt als Unternehmer ausdrücklich in den Kostenvoranschlag, dass dieser unverbindlich ist, oder aber man macht nur Circa-Angaben.“

Zur Person
Katja Küpper Katja Küpper arbeitet als Rechtanwältin für die Kanzlei CMS Hasche Sigle.

Eine Ausnahme ist die Festpreisvereinbarung: Nach Erteilen des Auftrags können Auftraggeber und Auftragnehmer den Kostenvoranschlag als verbindlich erklären. Dafür müssen jedoch beide der Vereinbarung zustimmen.

Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig?

Dafür gibt es keine allgemeingültige Regelung. Dennoch sollte man mit einem konkreten Datum eine Frist setzen. Warum? „Wenn zum Beispiel ein Kunde erst ein halbes Jahr nach der Erstellung auf den Kostenvoranschlag zurückkommt, aber die Materialkosten in der Zwischenzeit gestiegen sind, kann dies schnell zum Streitpunkt werden“, erklärt Küpper.

Generell sollte die Gültigkeitsdauer eher kürzer als länger angesetzt werden. Die Juristin empfiehlt maximal sechs Wochen. Dabei sollte man sämtliche Umstände im Blick behalten, auch die nicht-finanziellen.

Macht zum Beispiel ein Bäcker im Oktober einen Kostenvoranschlag für die Lieferung von 20 Weihnachtsstollen, sollte er dabei bedenken, dass Mitte Dezember viele seiner Angestellten ihren Resturlaub nehmen und er den Auftrag dann möglicherweise nicht mehr ausführen kann.

Wie weit darf man den Kostenvoranschlag überziehen?

„Der Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich; unwesentliche Überschreitungen müssen die Kunden daher akzeptieren. Er kann aber nicht ohne Rechtsfolgen ins Unendliche überzogen werden“, sagt die Juristin. Wann eine Abweichung wesentlich ist, hängt meist vom Einzelfall ab.

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

„Es hat sich in der Rechtsprechung eine Art Richtschnur herausgebildet, wonach es sich ab einer Überschreitung von 15 bis 20 Prozent um eine wesentliche handelt“, erklärt Küpper. Der Anbieter muss den Besteller dann unverzüglich darüber informieren (§ 650 Abs. 2 BGB). In der Folge kann der Besteller entscheiden, ob er den Vertrag zu dem höheren Preis fortführen oder ob er außerordentlich kündigen möchte.

Mehr als eine Richtschnur sei diese 15-bis-20-Prozent-Regelung laut Küpper allerdings nicht. Man wolle die Unternehmer mit dieser Regelung dazu anhalten, seriös zu kalkulieren, ohne sich auf den Cent genau festlegen zu müssen. „Wann eine Überschreitung wesentlich ist, hängt auch ein wenig von den Gesamtkosten ab. Bei einem Auftrag über 100.000 Euro sind 10 Prozent natürlich mehr, als wenn es nur um 2000 Euro geht“, sagt Küpper.

Kann man einen Kostenvoranschlag in Rechnung stellen?

Einen Voranschlag zu machen, kostet Arbeitszeit. Diesen Aufwand wollen sich viele gern bezahlen lassen. Doch das Gesetz sieht dies nicht vor. In § 632 Absatz 3 BGB heißt es: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.“

Was ist mit „im Zweifel“ gemeint? „Das bedeutet, er ist nur dann zu vergüten, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Das geht nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich kann also nicht einfach in meine AGBs schreiben, dass Kostenvoranschläge grundsätzlich kostenpflichtig sind“, sagt Küpper. Unternehmer können dies nur individuell über einen Extra-Vertrag aushandeln.

Wer für einen Kostenvoranschlag aufwändige Pläne, Berechnungen oder Ähnliches erstellen muss und sich die Arbeit bezahlen lassen möchte, sollte dies im Vorfeld vertraglich vereinbaren.

Ausnahmen sind unter anderem das Kfz-Wesen und der Elektrobereich. In diesen Branchen ist der Kostenvoranschlag vergütet.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Das Angebot ist im Gegensatz zum Kostenvoranschlag in Umfang und Höhe für den Unternehmer verbindlich. Wer ein Angebot macht, das der Kunde annimmt, kann den Preis im Nachhinein nicht mehr ändern. Die Ausnahme ist das unverbindliche Preisangebot.

Das Angebot ist fast immer kostenlos für den Kunden.

In eigener Sache
Das ChatGPT-Prompt-Handbuch
Für Unternehmerinnen und Unternehmer
Das ChatGPT-Prompt-Handbuch
17 Seiten Prompt-Tipps, Anwendungsbeispiele und über 100 Beispiel-Prompts
Kunden wollen oft schon im Voraus wissen, wie viel sie für etwas zahlen müssen, bevor sie einen Auftrag erteilen. Besonders für Handwerker und andere Dienstleister ist es üblich, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Doch was bedeutet das für den Unternehmer? Was muss er bei der Preiskalkulation beachten? Welche Kosten und Leistungen muss er angeben? Ist der Kostenvoranschlag verbindlich? Und wie lange ist er gültig? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Was ist ein Kostenvoranschlag? Der Kostenvoranschlag enthält die voraussichtlich entstehenden Kosten. Er ist also nichts anderes als eine Schätzung. Neben den ungefähren Kosten für den potenziellen Auftraggeber sollte er auch aufschlüsseln, auf welchen Kriterien der Auftragnehmer diese Schätzung basiert. Was muss in einem Kostenvoranschlag stehen? Zu der sogenannten Berechnungsgrundlage des Voranschlags gehören folgende Punkte: Art und Umfang der Arbeiten, die ausgeführt werden sollen, bzw. der Leistungen, die erbracht werden sollen die geschätzte Arbeitszeit Auflistung der geschätzten Arbeitskosten: Der Stundenlohn kann variieren. Zum Beispiel macht es bei einem Handwerksbetrieb einen Unterschied in der Vergütung, ob der Meister die Arbeiten ausführt oder der Azubi. die Materialkosten: Ein Anstreicher müsste beispielsweise auflisten, was er für die Arbeiten voraussichtlich braucht und wie viel das im Einzelnen kostet. Zum Beispiel: 40 Liter Farbe (35 Euro), 20 Quadratmeter Abdeckmaterial (5 Euro), Farbrolle (7 Euro). der Zeitraum: Es sollte ein konkretes Datum genannt werden, bis wann der Voranschlag gilt. Ist der Kostenvoranschlag verbindlich? "Das Gesetz geht davon aus, dass ein Kostenvoranschlag unverbindlich ist. So lässt sich aus Paragraf 650 BGB ableiten, dass der Voranschlag lediglich eine fachliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten, also eine Kostenschätzung ist", sagt Rechtsanwältin Katja Küpper. Doch auch wenn demnach der Unternehmer keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernimmt: Nicht jedem Kunden ist klar, dass es sich nicht um eine verbindliche Schätzung der Kosten handelt. Küpper empfiehlt darum, den Kunden darauf hinzuweisen: "Entweder man schreibt als Unternehmer ausdrücklich in den Kostenvoranschlag, dass dieser unverbindlich ist, oder aber man macht nur Circa-Angaben." Eine Ausnahme ist die Festpreisvereinbarung: Nach Erteilen des Auftrags können Auftraggeber und Auftragnehmer den Kostenvoranschlag als verbindlich erklären. Dafür müssen jedoch beide der Vereinbarung zustimmen. Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig? Dafür gibt es keine allgemeingültige Regelung. Dennoch sollte man mit einem konkreten Datum eine Frist setzen. Warum? "Wenn zum Beispiel ein Kunde erst ein halbes Jahr nach der Erstellung auf den Kostenvoranschlag zurückkommt, aber die Materialkosten in der Zwischenzeit gestiegen sind, kann dies schnell zum Streitpunkt werden", erklärt Küpper. Generell sollte die Gültigkeitsdauer eher kürzer als länger angesetzt werden. Die Juristin empfiehlt maximal sechs Wochen. Dabei sollte man sämtliche Umstände im Blick behalten, auch die nicht-finanziellen. Macht zum Beispiel ein Bäcker im Oktober einen Kostenvoranschlag für die Lieferung von 20 Weihnachtsstollen, sollte er dabei bedenken, dass Mitte Dezember viele seiner Angestellten ihren Resturlaub nehmen und er den Auftrag dann möglicherweise nicht mehr ausführen kann. Wie weit darf man den Kostenvoranschlag überziehen? "Der Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich; unwesentliche Überschreitungen müssen die Kunden daher akzeptieren. Er kann aber nicht ohne Rechtsfolgen ins Unendliche überzogen werden", sagt die Juristin. Wann eine Abweichung wesentlich ist, hängt meist vom Einzelfall ab. "Es hat sich in der Rechtsprechung eine Art Richtschnur herausgebildet, wonach es sich ab einer Überschreitung von 15 bis 20 Prozent um eine wesentliche handelt", erklärt Küpper. Der Anbieter muss den Besteller dann unverzüglich darüber informieren (§ 650 Abs. 2 BGB). In der Folge kann der Besteller entscheiden, ob er den Vertrag zu dem höheren Preis fortführen oder ob er außerordentlich kündigen möchte. Mehr als eine Richtschnur sei diese 15-bis-20-Prozent-Regelung laut Küpper allerdings nicht. Man wolle die Unternehmer mit dieser Regelung dazu anhalten, seriös zu kalkulieren, ohne sich auf den Cent genau festlegen zu müssen. "Wann eine Überschreitung wesentlich ist, hängt auch ein wenig von den Gesamtkosten ab. Bei einem Auftrag über 100.000 Euro sind 10 Prozent natürlich mehr, als wenn es nur um 2000 Euro geht", sagt Küpper. Kann man einen Kostenvoranschlag in Rechnung stellen? Einen Voranschlag zu machen, kostet Arbeitszeit. Diesen Aufwand wollen sich viele gern bezahlen lassen. Doch das Gesetz sieht dies nicht vor. In § 632 Absatz 3 BGB heißt es: "Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten." Was ist mit "im Zweifel" gemeint? "Das bedeutet, er ist nur dann zu vergüten, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Das geht nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich kann also nicht einfach in meine AGBs schreiben, dass Kostenvoranschläge grundsätzlich kostenpflichtig sind", sagt Küpper. Unternehmer können dies nur individuell über einen Extra-Vertrag aushandeln. Wer für einen Kostenvoranschlag aufwändige Pläne, Berechnungen oder Ähnliches erstellen muss und sich die Arbeit bezahlen lassen möchte, sollte dies im Vorfeld vertraglich vereinbaren. Ausnahmen sind unter anderem das Kfz-Wesen und der Elektrobereich. In diesen Branchen ist der Kostenvoranschlag vergütet. Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot? Das Angebot ist im Gegensatz zum Kostenvoranschlag in Umfang und Höhe für den Unternehmer verbindlich. Wer ein Angebot macht, das der Kunde annimmt, kann den Preis im Nachhinein nicht mehr ändern. Die Ausnahme ist das unverbindliche Preisangebot. Das Angebot ist fast immer kostenlos für den Kunden.
Mehr lesen über