Inhalt: Darum geht's in diesem Beitrag
- Um welche Kassen geht es genau?
- Was gilt in den einzelnen Bundesländern?
- Wie kann ich einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen?
- Was bedeutet der Zwist zwischen Bund und Ländern für Unternehmer?
- Was droht Unternehmen, die nicht rechtzeitig umrüsten?
- Wie kann ich Kosten fürs Umrüsten steuerlich geltend machen?
Um Tricksereien bei Bargeldgeschäften zu verhindern, gelten seit Anfang 2020 strengere Vorgaben für Registrierkassen. Laut Kassengesetz müssen seitdem alle Geräte mit einem fälschungssicheren Speicher und einem Sicherheitsmodul ausgestattet sein.
Diese „technische Sicherheitseinrichtung“, kurz: TSE, muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein und gewährleisten, dass sämtliche Kasseneingaben protokolliert und nicht unerkannt verändert werden können. „Jede Taste, die gedrückt wird, muss aufgezeichnet und alle Eingaben zehn Jahre lang gespeichert werden“, sagt Ullrich Hänchen, Steuerberater und IT-Experte bei der Kanzlei Wagemann + Partner in Berlin. Pflicht ist auch, dass Kassen eine einheitliche digitale Schnittstelle besitzen müssen, durch die Daten bei einer Betriebsprüfung schnell übertragen werden können.
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