Infektionsschutz im Betrieb  Eine Gefährdungsbeurteilung für Corona erstellen – so geht‘s

Viele Vorschriften zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz sind weggefallen. Arbeitgeber müssen nun die Infektionsgefahr selbst beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und laufend anpassen. So gehen Sie vor.

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Corona Gefährdungsbeurteilung

© estherm/photocase

Die Corona-Regeln für Unternehmen haben sich im Verlauf der Pandemie schon oft geändert. Die jüngste Fassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes ist bis zum 25. Mai 2022 befristet. Doch egal welche Regeln danach kommen, ein Trend wird sich wohl fortsetzen: Viele Schutzmaßnahmen sind nicht mehr direkt vorgeschrieben, sie müssen vielmehr vom Arbeitgeber festgelegt werden.

Die Politik delegiert den Corona-Schutz an die Betriebe: „Man kann nun nicht mehr einfach mit Blick ins Gesetz sagen, was man tun muss“, erklärt Rechtsanwältin Anne-Kathrin Bertke von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Unternehmer bekommen mehr Freiheit im Umgang mit Corona – aber auch mehr Verantwortung. Was also ist zu tun?

Angepasstes Hygienekonzept im Betrieb

Firmeninhaber müssen nun selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie im Betrieb ergreifen – und diese auch begründen können. Das betriebliche Hygienekonzept soll aus einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden und an die Situation der Firma angepasst sein.


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4 Kommentare
  • Holger Kück 10. Mai 2022 11:55

    Ich finde es schade, dass bei mir im Gegensatz zu dem anderen Beitrag der Name gekürzt wurde.

    • Leonie Albrecht 11. Mai 2022 09:26

      Lieber Herr Kück,
      danke für den Hinweis! Hier scheint es sich um einen Fehler im System zu handeln, wodurch Ihr Nachname gekürzt wurde. Bitte entschuldigen Sie, wir gehen der Sache auf den Grund. Ich habe Ihren Namen in der Zwischenzeit manuell vervollständigt. Gerne können Sie Ihren vollständigen Namen auch noch als Kommentar hinterlassen.

  • Holger Kück 10. Mai 2022 07:52

    Dieser Artikel beschreibt sehr gut das richtige Vorgehen bei einer Gefährdungsbeurteilung.
    Besser wäre es allerdings, die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung vollständig anzuwenden. Deswegen ist die bereitgestellte Mustertabelle leider auch nicht so wirklich geeignet. Denn ein wesentlicher Schritt ist die Bewertung des Risikos. Und der Schritt fehlt in dem Muster.

    Außerdem muss sich der Arbeitgeber FACHKUNDIG beraten lassen, wenn er nicht selber über die notwendige Fachkunde verfügt. Dafür müsste jedes Unternehmen so Menschen wie unsereins haben (§ 1 ASiG): Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte (BA). Gerade bei so einem Infektionsthema dürften die meisten ArbeitgeberInnen nicht fachkundig sein, so sie nicht aus dem Gesundheitswesen kommen.

    Mein Fazit:
    Den guten Artikel als Anstoß nehmen, etwas richtiges machen zu wollen und nicht einfach für die Akten eine Tabelle auszufüllen, die Sifa oder den BA fragen und nachhaltig etwas zum Schutz der Beschäftigten tun.

    Erfolgreiches und gesundes Arbeiten allen Leserinnen und Lesern!

  • Aenn Pelz / VPlus Habitat Germany GmbH 14. April 2022 08:47

    Das Thema „Hygienemaßnahmen“ Zuhause und bei der Arbeit wird uns auch in Zukunft begleiten. Viele Länder sind es seit Jahrzehnten nicht mehr gewohnt, dass sich Viren und Bakterien so breit machen, sich schnell verändern und unsere Lebensumstände verändern.

    Unser Unternehmen hat seinen Fokus im Bereich ökologische Einrichtung. Luftreiniger waren ursprünglich nur als eine Ergänzung gedacht. Dann kam Corona. Ergänzend zu unserem Luftreiniger haben wir jetzt auch ein Handgerät für die Sterilisation jeglicher Oberflächen (außer Menschen, Tiere, Lebensmittel und Pflanzen) mittels UV-C-Licht in unser Programm aufgenommen.

    Abgesehen davon, dass wir alle denkbaren Maßnahmen ergreifen, können wir nicht total isoliert und steril durch die Gegend laufen.

    Ich halte einen vernünftigen Umgang für ratsam, ohne in Panik zu geraten.

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