Diensthandy für Mitarbeiter
Wie Sie die Nutzung des Firmenhandys regeln sollten

Private Nutzung, Erreichbarkeit, Kosten: Welche Rechte Arbeitgeber beim Diensthandy haben und welches Verhalten ihrer Mitarbeiter sie tolerieren müssen.

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Mit dem Diensthandy unterwegs im Grünen? Hat der Arbeitgeber den privaten Gebrauch des Geräts verboten, muss er es nicht dulden, wenn der Mitarbeiter Privatgespräche damit führt.
Mit dem Diensthandy unterwegs im Grünen? Hat der Arbeitgeber den privaten Gebrauch des Geräts verboten, muss er es nicht dulden, wenn der Mitarbeiter Privatgespräche damit führt.

Was Arbeitnehmer mit dem Diensthandy machen, ist keineswegs ihre Sache. Hat der Arbeitgeber den privaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollieren, ob der Arbeitnehmer das einhält, erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. In dem Fall ist es zulässig, Verbindungsnachweise, besuchte Internetseiten und den E-Mail-Verkehr zu überprüfen. Dürfen Mitarbeiter ihr Diensthandy dagegen auch privat nutzen, sind solche Informationen für den Arbeitgeber tabu – er muss sich an das Fernmeldegeheimnis halten, wenn der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich einer Kontrolle zugestimmt hat.

In Unternehmen mit Betriebsrat gibt es oft eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Diensthandys. Und mitunter geben Arbeitgeber ihren Angestellten ein Handy mit zwei SIM-Karten – dann lassen sich dienstliche und private Gespräche einfach trennen. Gibt es keine Regelung, müsse der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass er das Handy nur dienstlich nutzen darf, sagt Eckert, der Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein ist.

Private Nutzung außerhalb der Arbeitszeit

Der Arbeitnehmer war im Urlaub, und plötzlich sind lauter Auslandsgespräche auf der Handyrechnung? Oder die Handynummer seiner Freundin taucht am Wochenende ständig in der Anrufliste auf? Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Handys verboten, ist eine Abmahnung oder sogar die Kündigung gerechtfertigt, sagt Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg.

Entsprechend hatte das Landesarbeitsgericht Hessen in einem Fall geurteilt, in dem ein Mitarbeiter im Urlaub mehr als 100 private Gespräche über sein dienstliches Mobiltelefon geführt hatte (Az.: 17 Sa 153/11). Das kostete ihn den Job.

Verschickt der Arbeitnehmer etwa im Tunesienurlaub munter Fotos über die Handydatenleitung fallen dann hohe Roamingkosten an, kann der Arbeitnehmer nicht nur abgemahnt werden, weil er das Diensthandy unerlaubt privat genutzt hat. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, erklärt von Bredow, der Vorstandsmitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte ist.

Private Nutzung während der Arbeitszeit

Noch gravierender ist es, wenn die unerlaubten Privatgespräche in der Arbeitszeit stattfinden. „Wenn sich jemand während der Arbeit die Finger wundtelefoniert und ständig seine Freundin anruft, ist das wie eine ungenehmigte Pause“, erklärt Eckert.

Auch wer in der Arbeitszeit Dating-Apps nutzt und zum Beispiel die neuen Tinder-Kontakte durchgeht, begeht Arbeitszeitbetrug, ergänzt Fenimore von Bredow, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln. Besonders ungeschickt: private Beiträge auf Twitter und Facebook – dort kann der Chef ja genau sehen, wann sie erstellt wurden.

Installation von Apps auf dem Diensthandy

Installieren Arbeitnehmer Handyspiele, in denen sich Viren verstecken, befallen die womöglich nicht nur das Handy, sondern verbreiten sich schlimmstenfalls gleich im ganzen Unternehmen. War das eigenmächtige Installieren fremder Apps dem Arbeitnehmer untersagt, kann in einem solchen Fall eine Abmahnung erfolgen, erklärt von Bredow. Und unter Umständen wird ebenfalls Schadenersatz fällig.

Diensthandy verloren oder gestohlen

Auf dem Bahnhof wird dem Mitarbeiter das Diensthandy aus der Tasche gestohlen? Kann passieren. Fahrlässig ist es aber, wenn Arbeitnehmer es dem Dieb zu leicht machen, sensible Daten abzugreifen – etwa weil sie die Sicherheitsabfrage beim Sperrbildschirm abgeschaltet haben. Auch hierfür können Beschäftigte sich eine Abmahnung einhandeln, erklärt von Bredow.

Erreichbarkeit auf dem Diensthandy

Der Chef ruft den Mitarbeiter abends auf dem Handy an, aber der geht nicht ran? Wurden aus einem wichtigen betrieblichen Grund feste Zeiten zur Erreichbarkeit nach Dienstschluss vereinbart, geht das nicht. Ein klarer Verstoß ist das auch bei Bereitschaftsdiensten. „Das wäre so, als ob ich morgens nicht ins Büro gehen würde“, erklärt Eckert.

Dann zählt auch nicht die Ausrede, Arbeitnehmer hätten keinen Empfang gehabt. Denn in Zeiten der Rufbereitschaft müssen Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass sie Anrufe empfangen können – und dürfen also nicht gerade einen Ausflug in die Pampa machen.

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Anspruch auf ein Diensthandy

Der eine Mitarbeiter bekommt ein Diensthandy, der andere nicht. So etwas kann leicht für Unmut sorgen. Hat er ebenfalls einen Anspruch darauf, wenn der Kollege ein Diensthandy bekommt? Nein, erklärt von Bredow. „Der Chef kann entscheiden, wem er ein Diensthandy gibt und wem nicht.“

Arbeitnehmer will kein Diensthandy

Einfach ablehnen kann der Arbeitnehmer ein Diensthandy nicht, erklärt Eckert. Der Arbeitgeber kann zumindest verlangen, dass er es während der Arbeitszeit nutzt und so etwa bei Kundenterminen außerhalb des Betriebs erreichbar ist. In der Mittagspause und nach Feierabend muss der Mitarbeiter aber grundsätzlich nicht ans Telefon gehen.

Was Arbeitnehmer mit dem Diensthandy machen, ist keineswegs ihre Sache. Hat der Arbeitgeber den privaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollieren, ob der Arbeitnehmer das einhält, erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. In dem Fall ist es zulässig, Verbindungsnachweise, besuchte Internetseiten und den E-Mail-Verkehr zu überprüfen. Dürfen Mitarbeiter ihr Diensthandy dagegen auch privat nutzen, sind solche Informationen für den Arbeitgeber tabu - er muss sich an das Fernmeldegeheimnis halten, wenn der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich einer Kontrolle zugestimmt hat. In Unternehmen mit Betriebsrat gibt es oft eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Diensthandys. Und mitunter geben Arbeitgeber ihren Angestellten ein Handy mit zwei SIM-Karten - dann lassen sich dienstliche und private Gespräche einfach trennen. Gibt es keine Regelung, müsse der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass er das Handy nur dienstlich nutzen darf, sagt Eckert, der Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein ist. Private Nutzung außerhalb der Arbeitszeit Der Arbeitnehmer war im Urlaub, und plötzlich sind lauter Auslandsgespräche auf der Handyrechnung? Oder die Handynummer seiner Freundin taucht am Wochenende ständig in der Anrufliste auf? Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Handys verboten, ist eine Abmahnung oder sogar die Kündigung gerechtfertigt, sagt Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. Entsprechend hatte das Landesarbeitsgericht Hessen in einem Fall geurteilt, in dem ein Mitarbeiter im Urlaub mehr als 100 private Gespräche über sein dienstliches Mobiltelefon geführt hatte (Az.: 17 Sa 153/11). Das kostete ihn den Job. Verschickt der Arbeitnehmer etwa im Tunesienurlaub munter Fotos über die Handydatenleitung fallen dann hohe Roamingkosten an, kann der Arbeitnehmer nicht nur abgemahnt werden, weil er das Diensthandy unerlaubt privat genutzt hat. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, erklärt von Bredow, der Vorstandsmitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte ist. Private Nutzung während der Arbeitszeit Noch gravierender ist es, wenn die unerlaubten Privatgespräche in der Arbeitszeit stattfinden. „Wenn sich jemand während der Arbeit die Finger wundtelefoniert und ständig seine Freundin anruft, ist das wie eine ungenehmigte Pause“, erklärt Eckert. Auch wer in der Arbeitszeit Dating-Apps nutzt und zum Beispiel die neuen Tinder-Kontakte durchgeht, begeht Arbeitszeitbetrug, ergänzt Fenimore von Bredow, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln. Besonders ungeschickt: private Beiträge auf Twitter und Facebook - dort kann der Chef ja genau sehen, wann sie erstellt wurden. Installation von Apps auf dem Diensthandy Installieren Arbeitnehmer Handyspiele, in denen sich Viren verstecken, befallen die womöglich nicht nur das Handy, sondern verbreiten sich schlimmstenfalls gleich im ganzen Unternehmen. War das eigenmächtige Installieren fremder Apps dem Arbeitnehmer untersagt, kann in einem solchen Fall eine Abmahnung erfolgen, erklärt von Bredow. Und unter Umständen wird ebenfalls Schadenersatz fällig. Diensthandy verloren oder gestohlen Auf dem Bahnhof wird dem Mitarbeiter das Diensthandy aus der Tasche gestohlen? Kann passieren. Fahrlässig ist es aber, wenn Arbeitnehmer es dem Dieb zu leicht machen, sensible Daten abzugreifen - etwa weil sie die Sicherheitsabfrage beim Sperrbildschirm abgeschaltet haben. Auch hierfür können Beschäftigte sich eine Abmahnung einhandeln, erklärt von Bredow. Erreichbarkeit auf dem Diensthandy Der Chef ruft den Mitarbeiter abends auf dem Handy an, aber der geht nicht ran? Wurden aus einem wichtigen betrieblichen Grund feste Zeiten zur Erreichbarkeit nach Dienstschluss vereinbart, geht das nicht. Ein klarer Verstoß ist das auch bei Bereitschaftsdiensten. „Das wäre so, als ob ich morgens nicht ins Büro gehen würde“, erklärt Eckert. Dann zählt auch nicht die Ausrede, Arbeitnehmer hätten keinen Empfang gehabt. Denn in Zeiten der Rufbereitschaft müssen Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass sie Anrufe empfangen können - und dürfen also nicht gerade einen Ausflug in die Pampa machen. Anspruch auf ein Diensthandy Der eine Mitarbeiter bekommt ein Diensthandy, der andere nicht. So etwas kann leicht für Unmut sorgen. Hat er ebenfalls einen Anspruch darauf, wenn der Kollege ein Diensthandy bekommt? Nein, erklärt von Bredow. „Der Chef kann entscheiden, wem er ein Diensthandy gibt und wem nicht.“ Arbeitnehmer will kein Diensthandy Einfach ablehnen kann der Arbeitnehmer ein Diensthandy nicht, erklärt Eckert. Der Arbeitgeber kann zumindest verlangen, dass er es während der Arbeitszeit nutzt und so etwa bei Kundenterminen außerhalb des Betriebs erreichbar ist. In der Mittagspause und nach Feierabend muss der Mitarbeiter aber grundsätzlich nicht ans Telefon gehen.
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