impulse: Frau Arnold, was sollte ich wissen, wenn ich als Chefin das Gehaltsmodell anpassen will?
Charlotte Arnold: Erstmal, dass Sie grundsätzlich alle Angestellten gleich behandeln sollten. Wollen Sie zukünftig beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen leisten, müssen diese grundsätzlich alle Mitarbeiter erhalten. Soll nur ein Kollege oder zum Beispiel nur der Vertrieb von einer Begünstigung profitieren, muss das gut begründet sein.
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