Im Jahr 2007 entwickelten unsere Forscher ein Probiotikum, das gegen Durchfälle bei Antibiotika-Einnahme Erfolge zeigte. Wissenschaftliche Studien belegten, dass die unterschiedlichen Bakterien in unserem Produkt so arbeiten, wie wir es geplant hatten. Wir waren begeistert. Für mich bestand kein Zweifel, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt waren.
Doch ich hatte die etablierte Pharmabranche unterschätzt – ein großer Fehler! Zwei Tage vor der Markteinführung, kurz vor Ostern, zwang uns die einstweilige Verfügung eines Pharmakonzerns, den Vertrieb mit sofortiger Wirkung zu stoppen. Argument: Omni-Biotic, so nannten wir unser Produkt, sei als Arzneimittel einzustufen. Dies hätte ein jahrelanges Zulassungsverfahren erfordert.
Mehrere Tausend Euro Anwaltskosten jede Woche
In letzter Minute gelang es mir, einen renommierten Professor als Gutachter zu gewinnen. Er verfasste über die Feiertage eine Gegendarstellung und ermöglichte so die Einführung. Doch Big Pharma gab nicht nach: Über zwei Jahre folgte ein Prozess nach dem anderen, doch am Ende gewannen wir vor Gericht.
Die Zeit der Prozesse und der Ungewissheit war jedoch emotional und finanziell sehr belastend. Ich musste jede Woche mehrere Tausend Euro für Anwälte ausgeben und wusste oft nicht, wie ich die Gehälter meiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zahlen sollte.
Diese Erfahrung hat mich gelehrt: Wer den Markt mit Innovationen überrascht, muss sich auf Widerstand vorbereiten. Deshalb haben wir eine Rechtsabteilung aufgebaut, die vorher prüft, welche Einwände Wettbewerber erheben könnten.

