Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
Was bringt die Absicherung für Kreative?

Die Künstlersozialkasse (KSK) soll freischaffende Kreative vor Altersarmut bewahren. Warum es sich lohnt, die Antragsformulare auszufüllen - und was die Mitgliedschaft kostet.

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Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse hat für Selbstständige viele Vorteile.
Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse hat für Selbstständige viele Vorteile.
© Dorothée Schmid / impulse

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) gibt es seit 1983. Sie ist eine Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie soll verhindern, dass Freiberufler in diesen Branchen jahrelang Artikel schreiben, Bilder zeichnen oder Musik komponieren, im Alter aber trotzdem mittellos sind, weil es für eine private ­Altersvorsorge nicht gereicht hat. Aktuell sind rund 187.000 Selbstständige über die KSK versichert. Die KSK selbst ist keine Krankenkasse, wer über sie versichert ist, kann eine beliebige gesetzliche oder private Krankenkasse auswählen und ist in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung versichert.

Welche Vorteile bietet die KSK Selbstständigen?

  • Sie zahlen nur die Hälfte der Pflichtbeiträge

Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbstständigen zahlt, wer über die KSK sozialversichert ist, nur die Hälfte der gesetzlichen Pflicht­beiträge zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte übernimmt die KSK, ähnlich wie bei Angestellten der Arbeitgeber. 40 Prozent dieses Beitragszuschusses trägt der Bund, der Rest wird über die Künstlersozialabgabe jener Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Freischaffende Künstler und Publizisten müssen also nicht mehr als reguläre Arbeitnehmer in die Sozialversicherung einzahlen.

  • Die Sozialversicherungsbeiträge sind ans Einkommen gebunden

Da die Beiträge an ihr Einkommen gebunden sind, müssen Selbstständige mit niedrigem Einkommen auch nur niedrige Beiträge bezahlen, ohne dass sie auf Versicherungsleistungen verzichten müssen. Für freiwillig versicherte Selbstständige dagegen gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse einen einkommensunabhängigen Mindestbeitrag von rund 160 Euro. (Mehr dazu hier: Mindestbeitrag Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige)

  • Gesetzliche Rentenversicherung

Im Gegensatz zu anderen Freiberuflern sind Künstler und Publizisten, die in der KSK sind, auch gesetzlich rentenversichert und müssen sich daher nicht zwangsweise um eine private Altersvorsorge kümmern (auch wenn diese in vielen Fällen zusätzlich Sinn macht).

Welche Nachteile hat die Künstlersozialkasse?

Die KSK ist eine Pflichtversicherung; wer zum Kreis potenzieller Mitglieder gehört, muss sich selbst um eine Aufnahme bemühen. Wenn man dann in der KSK drin ist, dann kommt man so schnell nicht wieder raus und muss automatisch in die Rentenversicherung einzahlen – gerade bei höheren Einkommen wird das von manchen als Nachteil angesehen.

Wer darf in der Künstlersozialkasse Mitglied werden?

Alle, die künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind – und zwar in einem „erwerbsmäßigen Umfang“: Das heißt, man muss mit der Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen. Zudem soll die Selbstständigkeit auf Dauer angelegt sein.

Wer fällt unter den Begriff Künstler?

Als Künstler gilt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder leert. Darunter fallen beispielsweise Audio-Designer, Visagisten, Trickzeichner, Chorleiter, Game-Designer, Grafik-,  Industrie- und Light-Designer sowie Sprecherzieher von Schauspielern oder Sängern.

Wer fällt unter den Begriff Publizist?

Unter Publizisten fallen Schriftsteller und Journalisten, nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ( 21.7.2011, B 3 KS 5/10 R) zählen aber auch Blogger dazu, die ihre Texte kostenlos auf eigenen, werbefinanzierten Internetseiten veröffentlichen und vom Verkauf der Werbeflächen leben.

Eine alphabetische Liste mit Tätigkeiten, die vom Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) umfasst sind, gibt es in einer Informationsschrift der KSK.

Geringfügigkeitsgrenze

Erwerbsmäßig führt man die künstlerische oder publizistische Tätigkeit aus, wenn man damit mindestens 3900 Euro im Jahr beziehungsweise 325 Euro im Monat verdient. Nur wer über dieser Geringfügigkeitsgrenze liegt, wird über die KSK versichert. Eine Ausnahme gilt für Berufsanfänger. Sie werden in den ersten drei Jahren, in denen sie eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben, auch dann über die KSK versichert, wenn ihre Einnahmen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wer in Zusammenhang mit seiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, kann nicht über die KSK versichert werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Beschäftigung der Berufausbildung dient oder geringfügig ist (also der Beschäftigte nicht mehr als 450-Euro pro Monat verdient).

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Wie kommt man in die Künstlersozialkasse?

Indem man sich die Antragsformulare auf der Seite der Künstlersozialversicherung herunterlädt, ausfüllt und einreicht. Wer in die KSK will, muss seine berufliche Qualifikation und Tätigkeit über Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Arbeitsproben, Verträge und Abrechnungen belegen. Es dauert einige Monate, bis die KSK über den Antrag entschieden hat. In dieser Zeit muss man sich selbst krankenversichern, zu viel bezahlte Beiträge erhält man aber im Nachhinein zurück.

Wie hoch ist der Beitrag für die Künstlersozialkasse?

Die Beiträge berechnen sich nach dem Jahresarbeitseinkommen (also Betriebseinnahmen minus  -ausgaben), weil Künstler und Publizisten oft ein schwankendes Monatseinkommen haben.

Die Sätze für 2019 liegen für die Rentenversicherung bei 18,6 Prozent des Arbeitseinkommens, für die Krankenversicherung bei 14,6 Prozent und für die Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent (für Eltern) beziehungsweise 3,3 Prozent (für Kinderlose). KSK-Versicherte tragen davon nur die Hälfte.

Beispiel: Eine kinderlose Musikerin mit einem Jahresarbeitseinkommen von 35.000 Euro müsste pro Jahr 3255 + 2555 + 577,50 Euro, insgesamt also Beiträge  von 6387,5 zahlen – pro Monat rund 532 Euro.

Wie wird das Jahresarbeitseinkommen ermittelt?

Das Jahresarbeitseinkommen wird von den Versicherten immer am Jahresende für das kommende Jahr geschätzt. Zeichnen sich Veränderungen ab, dann muss man die KSK darüber informieren und die Beiträge werden entsprechend angepasst – allerdings nie rückwirkend, sondern immer nur für die Zukunft. Selbstständige Künstler und Publizisten haben damit einen gewissen Spielraum, sollten aber bedenken, dass wenn sie ihr Einkommen zu niedrig schätzen, sie zwar weniger Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen, aber auch weniger Rentenansprüche oder im Krankheitsfall weniger Krankengeld und im Falle einer Schwangerschaft weniger Mutterschutzgeld erhalten.

Wie überprüft die KSK die Angaben zum Jahresarbeitseinkommen der Versicherten?

Die KSK überprüft stichprobenartig pro Jahr mindestens fünf Prozent der Versicherten, ob sie ihr Einkommen korrekt geschätzt und Änderungen ihres Einkommens an die KSK gemeldet haben. Außerdem werden Einkünfte außerhalb der selbstständigen, künstlerischen Tätigkeit kontrolliert.

Versicherte bekommen dann eine Aufforderung zur „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ und müssen ihre Einkommenssteuerbescheide für die vergangenen vier Jahre vorlegen.

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Was passiert bei Abweichungen zwischen Schätzung und tatsächlichem Einkommen?

Jeder kann sich mal verschätzen und gerade bei Selbstständigen ist es nicht einfach, das Einkommen im Voraus richtig einzuschätzen. Wer sich ein bisschen verschätzt hat, muss keine Konsequenzen fürchten. Wer allerdings offensichtlich bewusst oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, und das über Jahre hinweg, der kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. In jedem Fall wird die KSK die Schätzungen für die Zukunft anpassen und der Versicherte muss mit weiteren Kontrollen rechnen.

Wenn künstlerisch und publizistisch tätige Selbstständige allerdings innerhalb von  sechs Jahren mehr als zwei Mal unter der Geringfügigkeitsgrenze lagen, dann fliegen sie aus der KSK. Und wer neben seiner künstlerischen Tätigkeit mehr als 450 Euro Gewinn mit einer anderen selbstständigen, nicht-künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit macht, der könnte aus der Krankenversicherung über die KSK rausfliegen. Solche Selbstständigen müssen sich dann selbst krankenversichern und sind über die KSK nur noch rentenversicherungspflichtig.

Eine Nach- oder Rückzahlung von Beiträgen ist für KSK-Versicherte ausgeschlossen, außer wenn sie privat versichert sind.

Auf der Seite von Rechtsanwalt Wolfgang Schimmel können KSK-Versicherte testen, ob die Prüfung für sie zum Problem werden könnte.

Wie kann man die KSK verlassen?

Wer einmal von der KSK aufgenommen wurde, der kommt so schnell nicht wieder raus, solange er künstlerisch und publizistisch tätig ist. Verlassen darf man die KSK nur, wenn man

  • seine Haupteinkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung erzielt,
  • seine Haupteinkünfte aus einer nichtkünstlerischen und nichtpublizistischen Selbstständigkeit erzielt,
  • mehr als einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit beschäftigt.

Sind Mitglieder der KSK für ihre Auftraggeber aufgrund der Künstlersozialabgabe teurer?

Nein. Auftraggeber, die künstlerisch oder publizistisch tätige Freiberufler beauftragen, müssen die Künstlersozialabgabe unabhängig davon bezahlen, ob ein Selbstständiger in der KSK ist oder nicht. Künstler und Publizisten müssen ihre Auftraggeber nicht darüber informieren, dass sie in der KSK sind. Und Auftraggeber dürfen ihnen die Künstlersozialabgabe nicht vom Honorar abziehen.

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Was ist die Künstlersozialkasse? Die Künstlersozialkasse (KSK) gibt es seit 1983. Sie ist eine Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie soll verhindern, dass Freiberufler in diesen Branchen jahrelang Artikel schreiben, Bilder zeichnen oder Musik komponieren, im Alter aber trotzdem mittellos sind, weil es für eine private ­Altersvorsorge nicht gereicht hat. Aktuell sind rund 187.000 Selbstständige über die KSK versichert. Die KSK selbst ist keine Krankenkasse, wer über sie versichert ist, kann eine beliebige gesetzliche oder private Krankenkasse auswählen und ist in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung versichert. Welche Vorteile bietet die KSK Selbstständigen? Sie zahlen nur die Hälfte der Pflichtbeiträge Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbstständigen zahlt, wer über die KSK sozialversichert ist, nur die Hälfte der gesetzlichen Pflicht­beiträge zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte übernimmt die KSK, ähnlich wie bei Angestellten der Arbeitgeber. 40 Prozent dieses Beitragszuschusses trägt der Bund, der Rest wird über die Künstlersozialabgabe jener Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Freischaffende Künstler und Publizisten müssen also nicht mehr als reguläre Arbeitnehmer in die Sozialversicherung einzahlen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind ans Einkommen gebunden Da die Beiträge an ihr Einkommen gebunden sind, müssen Selbstständige mit niedrigem Einkommen auch nur niedrige Beiträge bezahlen, ohne dass sie auf Versicherungsleistungen verzichten müssen. Für freiwillig versicherte Selbstständige dagegen gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse einen einkommensunabhängigen Mindestbeitrag von rund 160 Euro. (Mehr dazu hier: Mindestbeitrag Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige) Gesetzliche Rentenversicherung Im Gegensatz zu anderen Freiberuflern sind Künstler und Publizisten, die in der KSK sind, auch gesetzlich rentenversichert und müssen sich daher nicht zwangsweise um eine private Altersvorsorge kümmern (auch wenn diese in vielen Fällen zusätzlich Sinn macht). Welche Nachteile hat die Künstlersozialkasse? Die KSK ist eine Pflichtversicherung; wer zum Kreis potenzieller Mitglieder gehört, muss sich selbst um eine Aufnahme bemühen. Wenn man dann in der KSK drin ist, dann kommt man so schnell nicht wieder raus und muss automatisch in die Rentenversicherung einzahlen - gerade bei höheren Einkommen wird das von manchen als Nachteil angesehen. Wer darf in der Künstlersozialkasse Mitglied werden? Alle, die künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind – und zwar in einem „erwerbsmäßigen Umfang“: Das heißt, man muss mit der Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen. Zudem soll die Selbstständigkeit auf Dauer angelegt sein. Wer fällt unter den Begriff Künstler? Als Künstler gilt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder leert. Darunter fallen beispielsweise Audio-Designer, Visagisten, Trickzeichner, Chorleiter, Game-Designer, Grafik-,  Industrie- und Light-Designer sowie Sprecherzieher von Schauspielern oder Sängern. Wer fällt unter den Begriff Publizist? Unter Publizisten fallen Schriftsteller und Journalisten, nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ( 21.7.2011, B 3 KS 5/10 R) zählen aber auch Blogger dazu, die ihre Texte kostenlos auf eigenen, werbefinanzierten Internetseiten veröffentlichen und vom Verkauf der Werbeflächen leben. Eine alphabetische Liste mit Tätigkeiten, die vom Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) umfasst sind, gibt es in einer Informationsschrift der KSK. Geringfügigkeitsgrenze Erwerbsmäßig führt man die künstlerische oder publizistische Tätigkeit aus, wenn man damit mindestens 3900 Euro im Jahr beziehungsweise 325 Euro im Monat verdient. Nur wer über dieser Geringfügigkeitsgrenze liegt, wird über die KSK versichert. Eine Ausnahme gilt für Berufsanfänger. Sie werden in den ersten drei Jahren, in denen sie eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben, auch dann über die KSK versichert, wenn ihre Einnahmen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Beschäftigung von Arbeitnehmern Wer in Zusammenhang mit seiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, kann nicht über die KSK versichert werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Beschäftigung der Berufausbildung dient oder geringfügig ist (also der Beschäftigte nicht mehr als 450-Euro pro Monat verdient). Wie kommt man in die Künstlersozialkasse? Indem man sich die Antragsformulare auf der Seite der Künstlersozialversicherung herunterlädt, ausfüllt und einreicht. Wer in die KSK will, muss seine berufliche Qualifikation und Tätigkeit über Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Arbeitsproben, Verträge und Abrechnungen belegen. Es dauert einige Monate, bis die KSK über den Antrag entschieden hat. In dieser Zeit muss man sich selbst krankenversichern, zu viel bezahlte Beiträge erhält man aber im Nachhinein zurück. Wie hoch ist der Beitrag für die Künstlersozialkasse? Die Beiträge berechnen sich nach dem Jahresarbeitseinkommen (also Betriebseinnahmen minus  -ausgaben), weil Künstler und Publizisten oft ein schwankendes Monatseinkommen haben. Die Sätze für 2019 liegen für die Rentenversicherung bei 18,6 Prozent des Arbeitseinkommens, für die Krankenversicherung bei 14,6 Prozent und für die Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent (für Eltern) beziehungsweise 3,3 Prozent (für Kinderlose). KSK-Versicherte tragen davon nur die Hälfte. Beispiel: Eine kinderlose Musikerin mit einem Jahresarbeitseinkommen von 35.000 Euro müsste pro Jahr 3255 + 2555 + 577,50 Euro, insgesamt also Beiträge  von 6387,5 zahlen – pro Monat rund 532 Euro. Wie wird das Jahresarbeitseinkommen ermittelt? Das Jahresarbeitseinkommen wird von den Versicherten immer am Jahresende für das kommende Jahr geschätzt. Zeichnen sich Veränderungen ab, dann muss man die KSK darüber informieren und die Beiträge werden entsprechend angepasst - allerdings nie rückwirkend, sondern immer nur für die Zukunft. Selbstständige Künstler und Publizisten haben damit einen gewissen Spielraum, sollten aber bedenken, dass wenn sie ihr Einkommen zu niedrig schätzen, sie zwar weniger Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen, aber auch weniger Rentenansprüche oder im Krankheitsfall weniger Krankengeld und im Falle einer Schwangerschaft weniger Mutterschutzgeld erhalten. Wie überprüft die KSK die Angaben zum Jahresarbeitseinkommen der Versicherten? Die KSK überprüft stichprobenartig pro Jahr mindestens fünf Prozent der Versicherten, ob sie ihr Einkommen korrekt geschätzt und Änderungen ihres Einkommens an die KSK gemeldet haben. Außerdem werden Einkünfte außerhalb der selbstständigen, künstlerischen Tätigkeit kontrolliert. Versicherte bekommen dann eine Aufforderung zur "Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre" und müssen ihre Einkommenssteuerbescheide für die vergangenen vier Jahre vorlegen. Was passiert bei Abweichungen zwischen Schätzung und tatsächlichem Einkommen? Jeder kann sich mal verschätzen und gerade bei Selbstständigen ist es nicht einfach, das Einkommen im Voraus richtig einzuschätzen. Wer sich ein bisschen verschätzt hat, muss keine Konsequenzen fürchten. Wer allerdings offensichtlich bewusst oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, und das über Jahre hinweg, der kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. In jedem Fall wird die KSK die Schätzungen für die Zukunft anpassen und der Versicherte muss mit weiteren Kontrollen rechnen. Wenn künstlerisch und publizistisch tätige Selbstständige allerdings innerhalb von  sechs Jahren mehr als zwei Mal unter der Geringfügigkeitsgrenze lagen, dann fliegen sie aus der KSK. Und wer neben seiner künstlerischen Tätigkeit mehr als 450 Euro Gewinn mit einer anderen selbstständigen, nicht-künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit macht, der könnte aus der Krankenversicherung über die KSK rausfliegen. Solche Selbstständigen müssen sich dann selbst krankenversichern und sind über die KSK nur noch rentenversicherungspflichtig. Eine Nach- oder Rückzahlung von Beiträgen ist für KSK-Versicherte ausgeschlossen, außer wenn sie privat versichert sind. Auf der Seite von Rechtsanwalt Wolfgang Schimmel können KSK-Versicherte testen, ob die Prüfung für sie zum Problem werden könnte. Wie kann man die KSK verlassen? Wer einmal von der KSK aufgenommen wurde, der kommt so schnell nicht wieder raus, solange er künstlerisch und publizistisch tätig ist. Verlassen darf man die KSK nur, wenn man seine Haupteinkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung erzielt, seine Haupteinkünfte aus einer nichtkünstlerischen und nichtpublizistischen Selbstständigkeit erzielt, mehr als einen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit beschäftigt. Sind Mitglieder der KSK für ihre Auftraggeber aufgrund der Künstlersozialabgabe teurer? Nein. Auftraggeber, die künstlerisch oder publizistisch tätige Freiberufler beauftragen, müssen die Künstlersozialabgabe unabhängig davon bezahlen, ob ein Selbstständiger in der KSK ist oder nicht. Künstler und Publizisten müssen ihre Auftraggeber nicht darüber informieren, dass sie in der KSK sind. Und Auftraggeber dürfen ihnen die Künstlersozialabgabe nicht vom Honorar abziehen.