Besteuerung von Fondsanteilen
Was die neuen Steuerregeln bei Fonds für Privatanleger bedeuten

Anleger sollten sich mit wichtigen rechtlichen Änderungen vertraut machen: Die Regeln für die Besteuerung von Fondsanteilen ändern sich. Noch bleibt aber Zeit: Die Neuregelungen gelten erst ab 1. Januar 2018.

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Die Regeln für die Besteuerung von Fonds ändern sich: Ab 2018 müssen die Fonds auf Erträge Steuern abführen. Anleger sollen dadurch aber nicht mehr belastet werden.
Die Regeln für die Besteuerung von Fonds ändern sich: Ab 2018 müssen die Fonds auf Erträge Steuern abführen. Anleger sollen dadurch aber nicht mehr belastet werden.
© Andrea Warnecke/dpa

Fonds sind bei Bundesbürgern eine beliebte Anlageform. Allein zwischen Januar und September 2016 konnten die Fondsgesellschaften insgesamt rund 70 Milliarden Euro einsammeln, wie aus der jüngsten Statistik des Fondsverbands BVI in Frankfurt am Main hervorgeht. Die Fondsbranche verwaltete damit Ende September ein Gesamtvermögen von 2,8 Billionen Euro. An den Erträgen, die deutsche Fonds erzielen, will sich künftig auch der Fiskus beteiligen. Das sieht zumindest die Reform der Investmentbesteuerung vor, die im Sommer umgesetzt wurde. Antworten auf wichtigsten Fragen:

Was genau ändert sich bei der Besteuerung von Fonds?

Ab dem 1. Januar 2018 werden Erträge deutscher Fonds mit 15 Prozent besteuert, erläutert der BVI. (Welche neuen Regelungen am 1. Januar 2018 noch in Kraft treten, erfahren Sie in unserem Artikel: „Gesetzesänderungen 2018: Das ändert sich zum Jahreswechsel“.) Dieses Vorgehen ist neu, denn bislang werden nur die Anleger besteuert, nicht aber Fonds. Unter die Steuerpflicht fallen künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Besteuerung von Investmentfonds damit insgesamt vereinfacht.

Was bedeutet das für Privatanleger?

Kleinanleger werden nach Angaben des BVI unterm Strich nicht stärker belastet. Der Grund: Sie erhalten einen Ausgleich dafür, dass nun der Fonds besteuert wird. Die Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen bleiben künftig teilweise von der Abgeltungsteuer verschont. Anleger, deren Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen oder bei denen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt, zahlen nach Berechnungen des Finanzministeriums im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.

Wie sieht der Ausgleich für Anleger in der Praxis aus?

Bei Publikumsfonds, die überwiegend in Aktien oder in Immobilien investieren, zahlen Anleger ab dem 1. Januar 2018 weniger Abgeltungsteuer. Wie viel weniger, ist abhängig von der Art des Fonds. Bei Aktienfonds sind nach Angaben des Finanzministeriums 30, bei Mischfonds 15 und bei Immobilienfonds 60 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Immobilienfonds, die überwiegend in ausländische Immobilien investieren, gilt laut Finanzministerium ein Satz von 80 Prozent. Der Grund: Ausländische Staaten haben die dortigen Immobilienerträge in der Regel bereits in höherem Maße auf Fondsebene besteuert.

Was passiert mit dem Bestandsschutz für Altanleger?

Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, können bisher steuerfrei verkauft werden. Dieser Bestandsschutz fällt ab dem Stichtag weg. Der Gesetzgeber tut so, als habe der Anleger die alten Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar 2018 neu erworben, erklärt der BVI das Vorgehen. Das bedeutet: Für die Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis Ende Dezember 2017 gilt der Bestandsschutz noch. Alle ab Januar 2018 entstehenden Gewinne sind dann steuerpflichtig.

Müssen dann sofort Steuern gezahlt werden?

Nein, in den meisten Fällen vermutlich nicht. Denn es gibt einen Freibetrag von 100.000 Euro, erklärt die Stiftung Warentest. Das bedeutet: Erst Erträge über diesem Betrag müssen versteuert werden. Nach Angaben der Stiftung Warentest werden damit nur diejenigen besteuert, die ein Vermögen aufgebaut haben. Kleinanleger bleiben weitestgehend von der Neuregelung verschont.

Ralph Rickassel, Vermögensberater bei der PMP Vermögensmanagement in Düsseldorf, rechnet das an einem Beispiel vor: Ein Anleger hält zum Stichtag alte Fondsanteile im Wert von 250.000 Euro. Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 5 Prozent liegt der Ertrag bei 12.500 Euro. Bliebe diese Rendite konstant, ist der Freibetrag erst nach 8 Jahren aufgebraucht.

Ist es ratsam, alte Fonds jetzt noch zu verkaufen?

Eher nicht, raten die Experten. Aktienfonds gehören zu einer gut gemischten Geldanlage dazu, erklärt die Stiftung Warentest. Selbst wenn die neuen Regeln für einzelne Anleger Verschlechterungen bringen, sei das kein Grund, auf Fonds zu verzichten. Ein weiterer Grund: Alt-Anleger verschenken in diesem Fall den Freibetrag von 100.000 Euro, erklärt der BVI. Denn alle Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis 31. Dezember 2017 sind für Anleger noch steuerfrei.

Allerdings könnten die Neuregelungen eine Möglichkeit sein, sich von wenig erfolgreichen oder teuren Fonds zu trennen, rät Vermögensverwalter Rickassel. Nach dem Motto „Lieber wenig Rendite, aber dafür steuerfrei“ hielten Anleger seinen Angaben zufolge oft an schlechten Produkten fest, weil sie die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen wollten. Dies macht aber nun nur noch wenig Sinn. Ein kritischer Blick auf die Altbestände kann sich jetzt lohnen.

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Fonds sind bei Bundesbürgern eine beliebte Anlageform. Allein zwischen Januar und September 2016 konnten die Fondsgesellschaften insgesamt rund 70 Milliarden Euro einsammeln, wie aus der jüngsten Statistik des Fondsverbands BVI in Frankfurt am Main hervorgeht. Die Fondsbranche verwaltete damit Ende September ein Gesamtvermögen von 2,8 Billionen Euro. An den Erträgen, die deutsche Fonds erzielen, will sich künftig auch der Fiskus beteiligen. Das sieht zumindest die Reform der Investmentbesteuerung vor, die im Sommer umgesetzt wurde. Antworten auf wichtigsten Fragen: Was genau ändert sich bei der Besteuerung von Fonds? Ab dem 1. Januar 2018 werden Erträge deutscher Fonds mit 15 Prozent besteuert, erläutert der BVI. (Welche neuen Regelungen am 1. Januar 2018 noch in Kraft treten, erfahren Sie in unserem Artikel: „Gesetzesänderungen 2018: Das ändert sich zum Jahreswechsel“.) Dieses Vorgehen ist neu, denn bislang werden nur die Anleger besteuert, nicht aber Fonds. Unter die Steuerpflicht fallen künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird die Besteuerung von Investmentfonds damit insgesamt vereinfacht. Was bedeutet das für Privatanleger? Kleinanleger werden nach Angaben des BVI unterm Strich nicht stärker belastet. Der Grund: Sie erhalten einen Ausgleich dafür, dass nun der Fonds besteuert wird. Die Ausschüttungen des Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen bleiben künftig teilweise von der Abgeltungsteuer verschont. Anleger, deren Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen oder bei denen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt, zahlen nach Berechnungen des Finanzministeriums im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr. Wie sieht der Ausgleich für Anleger in der Praxis aus? Bei Publikumsfonds, die überwiegend in Aktien oder in Immobilien investieren, zahlen Anleger ab dem 1. Januar 2018 weniger Abgeltungsteuer. Wie viel weniger, ist abhängig von der Art des Fonds. Bei Aktienfonds sind nach Angaben des Finanzministeriums 30, bei Mischfonds 15 und bei Immobilienfonds 60 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Immobilienfonds, die überwiegend in ausländische Immobilien investieren, gilt laut Finanzministerium ein Satz von 80 Prozent. Der Grund: Ausländische Staaten haben die dortigen Immobilienerträge in der Regel bereits in höherem Maße auf Fondsebene besteuert. Was passiert mit dem Bestandsschutz für Altanleger? Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, können bisher steuerfrei verkauft werden. Dieser Bestandsschutz fällt ab dem Stichtag weg. Der Gesetzgeber tut so, als habe der Anleger die alten Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar 2018 neu erworben, erklärt der BVI das Vorgehen. Das bedeutet: Für die Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis Ende Dezember 2017 gilt der Bestandsschutz noch. Alle ab Januar 2018 entstehenden Gewinne sind dann steuerpflichtig. Müssen dann sofort Steuern gezahlt werden? Nein, in den meisten Fällen vermutlich nicht. Denn es gibt einen Freibetrag von 100.000 Euro, erklärt die Stiftung Warentest. Das bedeutet: Erst Erträge über diesem Betrag müssen versteuert werden. Nach Angaben der Stiftung Warentest werden damit nur diejenigen besteuert, die ein Vermögen aufgebaut haben. Kleinanleger bleiben weitestgehend von der Neuregelung verschont. Ralph Rickassel, Vermögensberater bei der PMP Vermögensmanagement in Düsseldorf, rechnet das an einem Beispiel vor: Ein Anleger hält zum Stichtag alte Fondsanteile im Wert von 250.000 Euro. Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 5 Prozent liegt der Ertrag bei 12.500 Euro. Bliebe diese Rendite konstant, ist der Freibetrag erst nach 8 Jahren aufgebraucht. Ist es ratsam, alte Fonds jetzt noch zu verkaufen? Eher nicht, raten die Experten. Aktienfonds gehören zu einer gut gemischten Geldanlage dazu, erklärt die Stiftung Warentest. Selbst wenn die neuen Regeln für einzelne Anleger Verschlechterungen bringen, sei das kein Grund, auf Fonds zu verzichten. Ein weiterer Grund: Alt-Anleger verschenken in diesem Fall den Freibetrag von 100.000 Euro, erklärt der BVI. Denn alle Wertsteigerungen der Alt-Anteile bis 31. Dezember 2017 sind für Anleger noch steuerfrei. Allerdings könnten die Neuregelungen eine Möglichkeit sein, sich von wenig erfolgreichen oder teuren Fonds zu trennen, rät Vermögensverwalter Rickassel. Nach dem Motto „Lieber wenig Rendite, aber dafür steuerfrei“ hielten Anleger seinen Angaben zufolge oft an schlechten Produkten fest, weil sie die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen wollten. Dies macht aber nun nur noch wenig Sinn. Ein kritischer Blick auf die Altbestände kann sich jetzt lohnen.
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