Gewerbeversicherung
Ist deine Firma ausreichend versichert?

Welche Gewerbeversicherungen sind für Unternehmen Pflicht, welche sollte man zusätzlich haben? Experten erklären, wie du Risiken einschätzt, Deckungslücken vermeidest und den passenden Schutz findest.

24. Juli 2026, 18:54 Uhr, von Jonas Hetzer, Senior Redakteur

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Aufgestapelte Holzklötzchen, auf denen Symbole für Versicherungen abgebildet sind.
Welche Versicherungen braucht man für ein Gewerbe? Das Angebot ist groß.
© KI generiert

Welche Versicherung braucht man für ein Gewerbe?

In Deutschland gibt es nur wenige gesetzliche Pflichtversicherungen für Unternehmen: vor allem die gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeitende, die Kfz-Haftpflicht für Firmenfahrzeuge und die Berufshaftpflichtversicherung in bestimmten Berufen.

Daneben können Unternehmen sich mit Betriebshaftpflicht-, Cyber- oder Inhalteversicherung für Betriebsausstattung oder Gebäude vor finanziellen Schäden schützen. Zudem reduzieren die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O), Vermögensschadenhaftpflicht-, Produkthaftpflicht-, Rechtsschutz-, oder Schlüsselpersonenversicherung weitere Risiken.

Thomas Billerbeck, Versicherungsmakler aus Hannover, sagt, eine pauschale Antwort darauf, welche Versicherungen eine Firma haben muss und wie hoch der Schutz sein sollte, gebe es nicht. „Das hängt unter anderem stark davon ab, wie viel Eigenkapital eine Firma hat und welche Risiken der Inhaber oder die Inhaberin bereit ist, selbst zu tragen.“

 

Versicherung Pflicht? Für wen relevant?
Gesetzliche Unfallversicherung ja alle Arbeitgeber
Kfz-Haftpflicht ja jedes Unternehmen mit Firmenfahrzeugen
Berufshaftpflicht ja, für best. Berufe Anwälte, Ärzte, Architekten u.a.
Betriebshaftpflicht nein jedes Unternehmen
Cyberversicherung nein jedes Unternehmen
Inhalte- / Gebäudeversicherung nein jedes Unternehmen mit eigener Ausstattung / Gebäude
Betriebsunterbrechung nein jedes Unternehmen, speziell bei hohen Fixkosten
D&O nein GmbH‑Geschäftsführer
Vermögensschadenhaftpflicht ja, für best. Berufe beratende Berufe
Produkthaftpflicht nein Hersteller, Händler
Rechtsschutz nein jedes Unternehmen
Schlüsselpersonenversicherung nein Unternehmen mit starker Personenabhängigkeit

Quelle: eigene Recherche

Welche Versicherungen sind für Unternehmen gesetzlich Pflicht?

Wer in Deutschland ein Unternehmen führt, hat wenige Versicherungspflichten. Diese Policen sind ein Muss qua Gesetz:

Gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeitende

Wer Mitarbeitende beschäftigt, haftet für deren Sicherheit am Arbeitsplatz. Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Beschäftigte einen Arbeitsunfall erleiden, auf dem Weg zur Arbeit verunglücken oder an einer Berufskrankheit erkranken – und schützt damit gleichzeitig den Arbeitgeber vor direkten Haftungsansprüchen der Betroffenen.

Jedes Unternehmen mit Angestellten ist gemäß Sozialgesetzbuch (SGB VII, §§ 2, 150 ff.) verpflichtet, Mitglied in der für die jeweilige Branche zuständigen Berufsgenossenschaft zu sein. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Auch Unternehmen ohne Angestellte können je nach Branche zur Mitgliedschaft verpflichtet sein, etwa in der Landwirtschaft.

Kfz-Haftpflicht für Firmenfahrzeuge

Hier gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben wie bei Privatautos. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten jedoch erwägen, eine Deckungssumme zu wählen, die deutlich über der vorgeschriebenen Mindestsumme liegt, da Schäden, in die mehrere Fahrzeuge und Personen verwickelt sind, schnell deutlich höher sind.

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden je geschädigter Person.

Berufshaftpflicht für regulierte Berufe

Wer Rechtsanwältin, Steuerberater, Architektin oder Arzt ist, muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Beratung oder Leistungserbringung entstehen.

Die Mindestdeckungssummen sind gesetzlich festgelegt: Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Beispiel etwa bei 250.000 Euro je Versicherungsfall (§ 51 BRAO).

Welche Versicherungen brauchen fast alle Unternehmen?

Jenseits der gesetzlichen Pflicht gibt es Versicherungen, die zwar freiwillig sind, in der Praxis aber kaum verzichtbar für Unternehmen.

Betriebshaftpflicht: Schutz vor Ansprüchen Dritter

Stell dir vor, ein Mitarbeiter beschädigt beim Kundentermin versehentlich eine teure Maschine – oder eine Besucherin stürzt auf dem Betriebsgelände und klagt auf Schmerzensgeld. Genau solche Situationen deckt die Betriebshaftpflicht ab: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Unternehmen gegenüber Dritten verursacht. Weil Haftungsansprüche der Höhe nach unbegrenzt sein können, ist sie die einzige Versicherung, bei der das finanzielle Risiko tatsächlich offen nach oben ist, mithin existenzbedrohend sein kann.

Andreas Vollmer, Gesellschafter-Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Hasenclever + Partner hält die Betriebshaftpflicht für „unabdingbar“. Dabei verweist er auf einen wichtigen Bestandteil der Police: Die Versicherung prüft auch, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist – das spart im Streitfall Rechtskosten.

Lies mehr zu Haftungsrisiken im Artikel „Wer zahlt, wenn Mitarbeitern ein teurer Fehler passiert“.

Cyberversicherung: Hilfe bei Angriff, Datenverlust und IT-Ausfall

Ein Hackerangriff legt die IT lahm, Kundendaten werden gestohlen, die Produktion steht still. Dieses Risiko haben alle Unternehmen, auch kleinste Betriebe. Die Cyberversicherung deckt die Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und mögliche Bußgelder, wenn etwa Kundendaten unerlaubt öffentlich einsehbar sind. Und die Versicherung vermittelt im Ernstfall sofort spezialisierte Dienstleister.

Versicherungsmakler Thomas Billerbeck zählt die Cyberversicherung zu den „elementaren Deckungen“. Besonders wertvoll ist laut Billerbeck nicht nur die Entschädigung selbst, sondern der schnelle Zugang zu spezialisierten Dienstleisterinnen und Dienstleistern im Schadenfall: Der eigentliche Schaden sei oft gar nicht so hoch – viel wichtiger sei, dass sofort Kapazitäten da sind, um einzugreifen und den Schaden zu mindern.

Lies mehr dazu im Artikel „Woran du eine gute Cyberversicherung erkennst

Inhalts- und Gebäudeversicherung: Schutz für Betriebsausstattung und Gebäude

Brennt die Werkstatt, bricht eine Wasserleitung, oder Einbrecher stehlen die Betriebsausstattung – ohne diese Versicherung bleiben Unternehmerinnen und Unternehmer auf dem Schaden sitzen. Die Inhaltsversicherung schützt Betriebseinrichtungen, Maschinen und Waren; die Gebäudeversicherung das Firmengebäude selbst.

Ein häufiger Fehler: Die Versicherungssumme, also der maximale Schadenersatz vom Versicherer, legen Firmen oft einmal beim Abschluss der Police fest und passen ihn danach nicht mehr an. Wächst das Unternehmen aber, hat also mehr Maschinen, Büroausstattung oder Waren im Lager, deckt die Versicherung mitunter nicht den gesamten Schaden.

Experte Vollmer warnt: Wer nur 50 Prozent des tatsächlichen Werts des Inventars versichert hat, bekommt im Ernstfall auch nur 50 Prozent des Schadens ersetzt.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat eine Inhalteversicherung über 100.000 Euro abgeschlossen. Die komplette Firmenausstattung hat aber einen Wert von 200.000 Euro. Dann werden Laptops im Wert von 50.000 Euro geklaut. Weil die sogenannte Versicherungsquote aber nur 50 Prozent beträgt, erhält die Firma nur 25.000 Euro für die gestohlenen Geräte, also die Hälfte des tatsächlichen Schadens.

Betriebsunterbrechungsversicherung: wenn alles stillsteht

Eine Sachversicherung allein reicht nicht. Wer nach einem Brand zwar den Wiederaufbau bezahlt bekommt, aber in der Zwischenzeit weder Umsatz erzielt noch laufende Kosten decken kann, verliert sein Unternehmen womöglich trotzdem. Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt gegen dieses Risiko: Sie zahlt Gehälter, Miete, Leasingraten oder Zinsen weiter, solange der Betrieb stillsteht.

Welche Versicherungen hängen vom Geschäftsmodell ab?

Die folgenden Versicherungen sind nicht für alle, aber für bestimmte Unternehmen kaum verzichtbar.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Dienstleister

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer eine Dienstleistung erbringt, kann durch einen Beratungsfehler oder eine falsche Berechnung beim Kunden einen finanziellen Schaden verursachen – ohne dass dabei etwas kaputtgeht oder jemand verletzt wird. Das ist ein sogenannter echter Vermögensschaden. Und genau hier liegt eine wichtige Unterscheidung, die in der Praxis häufig für Verwirrung sorgt.

Die klassische Betriebshaftpflicht-Police deckt ebenfalls Vermögensschäden – aber nur solche, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Läuft Wasser durch eine schlecht abgedichtete Leitung in die Wohnung darunter, entsteht zwar auch ein Vermögensschaden – aber die Ursache ist ein Sachschaden, der über die Sachschadendeckung der Betriebshaftpflicht abgewickelt wird. Ein Handwerksbetrieb benötigt eine separate Vermögensschadenhaftpflicht deshalb in aller Regel nicht.

Anders Dienstleistungsunternehmen, deren Kernleistung die Beratung oder die Erbringung immaterieller Leistungen ist. Wer etwa als IT-Dienstleisterin versäumt, wichtige Sicherheitsupdates einzuspielen, und der Kunde dadurch einen Cyberangriff erleidet, verursacht einen Vermögensschaden – ohne Sachschaden als Ursache. Für diesen Fall greift nicht die Betriebshaftpflicht, sondern die Vermögensschadenhaftpflicht.

Für Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Architektinnen und Versicherungsvermittler ist diese Police gesetzlich vorgeschrieben. „Für andere beratende und planende Berufe ist sie dringend empfohlen”, sagt Versicherungsprofi Vollmer.

D&O-Versicherung für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haften persönlich – und zwar mit ihrem gesamten Privatvermögen. Wer als GmbH-Geschäftsführerin Zahlungen verzögert, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig abführt oder im Krisenfall falsche Entscheidungen trifft, dem können Gesellschafterinnen, Gläubiger oder im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter empfindliche Schadensersatzforderungen stellen.

Die D&O-Versicherung übernimmt in diesen Fällen nicht nur eine etwaige Schadensersatzzahlung. Fast noch wichtiger sei, sagt Versicherungsmakler Thomas Billerbeck, dass die D&O auch die Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung deckt.

Die Versicherung sei ein „Must have“, sagt Billerbeck. Und zwar auch für geschäftsführende Gesellschafter. Die können zwar keine Ansprüche gegen sich selbst geltend machen. Aber im Pleitefall klagen Insolvenzverwalter häufig gegen die Gesellschafter-Geschäftsführer. Dann bietet die D&O Schutz für die Abwehr von Forderungen als „eine Art Art Insolvenzrechtsschutzversicherung“, sagt Billerbeck.

Produkthaftpflicht für Hersteller, Importeure und Händler

Für produzierende Unternehmen besteht das Risiko, dass ein fehlerhaftes Produkt bei Kundinnen oder Kunden Schäden verursacht. Die Produkthaftpflicht deckt entsprechende Schadensersatzansprüche – idealerweise ergänzt um eine Rückrufkostendeckung, wenn fehlerhafte Chargen vom Markt genommen werden müssen.

Rechtsschutzversicherung für aktive Rechtsstreitigkeiten

Wenn ein Unternehmen einen Rechtsstreit führen muss – etwa gegen eine säumige Kundin oder bei Vertragsstreitigkeiten – übernimmt die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten. Sie ist kein Ersatz für die Haftpflicht, sondern eine Ergänzung für Auseinandersetzungen.

Schlüsselpersonenversicherung bei Abhängigkeit von Einzelpersonen

Hängt der Erfolg eines Unternehmens wesentlich an einer einzelnen Person – einer Gründerin, einem Chefentwickler, einer Vertriebsleiterin – kann deren Ausfall durch Berufsunfähigkeit oder Tod existenzbedrohend sein. Die Schlüsselpersonenversicherung deckt die Kosten, eine solche Position schnell neu zu besetzen oder Ertragsausfälle zu überbrücken.

Wie bestimme ich den passenden Versicherungsschutz?

Versicherungsbedarf analysieren

Versicherungsmakler Billerbeck prüft mit seinen Mandanten jede Firma zunächst nach mehr als 200 Kriterien. Unternehmensgröße und Eigenkapitalquote, Branche und Schadenspotenzial, Mitarbeiterzahl, Abhängigkeit von Einzelpersonen oder IT-Infrastruktur, Auslandsgeschäft und Vertragsanforderungen von Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

Auf dieser Informationsbasis kann Billerbeck den Versicherungsbedarf seiner Kunden anhand von drei Dimensionen ermitteln:

1. Risiko: Wie bedrohlich ist ein Schaden für die Existenz?

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welcher Schaden könnte das Unternehmen in die Insolvenz treiben? Ein Haftpflichtfall mit Personenschaden, ein mehrtägiger IT-Ausfall, ein Betriebsbrand – je nach Branche und Geschäftsmodell fällt die Antwort sehr unterschiedlich aus. Genau diese Risiken müssen zwingend versichert sein, weil sie existenzvernichtend sind, sobald sie eintreten.

Daneben identifiziert Billerbeck noch zwei weitere Risikokategorien. Zum einen existenzbedrohende Risiken, die zwar zu einer gefährlichen finanziellen Schieflage der Firma führen können, aber nicht automatisch die Pleite bedeuten.

Zum anderen unterscheidet der Experte noch existenzneutrale Risiken. Diese können teure Schäden verursachen, die jedoch keine dramatischen Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

2. Bilanz: Willst du Schäden selbst tragen?

Existenzbedrohende und existenzneutrale Risiken müssen Unternehmerinnen und Unternehmer nicht zwingend versichern – zumindest nicht vollständig. Wer ausreichend Eigenkapital und Liquiditätsreserven hat, kann kleinere und mittlere Schäden aus eigener Kraft stemmen – und spart sich entsprechende Prämien.

Makler Billerbeck legt hier den Blick speziell auf die Wirkung eines Schadens auf die Bilanz des Unternehmens. Nimmt man in Kauf, dass ein Schaden das Eigenkapital deutlich schmälert? Dann ist die Versicherung verzichtbar.

Als Beispiel nennt Billerbeck die Vollkasko-Versicherung für Firmenwagen: Eine Firma hat 100.000 Euro Eigenkapital und drei Autos im Wert von je 50.000 Euro. Braucht das Unternehmen eine Vollkasko?

„Wenn alle drei Autos kaputt gehen, könnte man sagen ja. Wenn nur eines kaputt geht, könnten Sie es selber zahlen“, sagt Billerbeck. Das bedeutet: Bei geringer Eigenkapitalquote sollten Unternehmen mehr versichern – weil jeder mittlere Schaden sofort an die Substanz gehen kann.

3. Know-how: Brauchst du Unterstützung im Schadenfall?

Als dritte Dimension für die Frage, ob ein Risiko versichert werden soll, nennt Billerbeck das Know-how. Im Versicherungsschutz enthalten ist oft der schnelle Zugang zu Experten. Das können IT-Forensiker bei Cyber-Attacken sein oder spezialisierte Rechtsanwälte bei Schadenersatzforderungen, wenn es etwa zu einem Unfall im Betrieb eines Kunden kommt.

Entscheidend ist, dass die Versicherer nicht nur die Kosten der Expertinnen und Experten übernehmen, sondern auch, dass sie schnell zur Verfügung stehen. Zeit kann hier sprichwörtlich Geld bedeuten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Auf Basis einer solchen Analyse wird für jedes identifizierte Risiko entschieden: versichern, vermeiden, selbst tragen – oder eine Kombination daraus. Soll eine Versicherung Schutz geben, ist zu entscheiden, wie hoch die Deckungssumme sein soll, also der maximale Auszahlungsbetrag der Versicherung im Schadenfall.

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich zunächst fragen: Was ist der teuerste denkbare Einzelschaden? Bei Personenschäden können Schmerzensgeldforderungen und lebenslange Rentenzahlungen schnell in die Millionen gehen. Wer die Deckungssumme am günstigsten Preis ausrichtet statt am realistischen Schadenspotenzial, riskiert im Ernstfall eine Deckungslücke, die in die Insolvenz führen könnte.

Wann solltest du bestehende Policen aktualisieren?

Einen der größten Fehler beim Abschluss von Versicherungen nennt Makler Vollmer: „Die Deckungssummen einmal festzulegen und dann jahrelang nicht anzupassen.“ Vor allem bei wachsenden Unternehmen sei das gefährlich, betont er. Der Betrieb expandiert, neue Maschinen kommen hinzu, die Mitarbeiterzahl steigt – aber die Police bildet noch den Stand von vor fünf Jahren ab. Daneben droht Doppelversicherung, wenn mehrere Policen denselben Schaden abdecken und unnötige Prämien anfallen.

„Die Versicherungssituation sollte je nach Risikosituation mindestens alle zwei bis drei Jahre überprüft werden – bei Unternehmenswachstum, neuen Geschäftsfeldern oder veränderten Rahmenbedingungen auch früher“, rät Versicherungsmakler Billerbeck. Er nennt das einen „internen Vertrags-TÜV.“ Eine Police, die vor fünf Jahren gepasst hat, kann heute eine gefährliche Deckungslücke sein.

Die Experten

Thomas Billerbeck ist Geschäftsführer der „Billerbeck GmbH – Unabhängige Versicherungsmakler“ in Hannover. Außerdem gehört er dem Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) an.

Andreas Vollmer ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Versicherungsmakler Hasenclever + Partner in Bielefeld und Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Versicherungskaufleute.

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