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Gesetzesänderungen im Juni 2026
Widerruf von Verträgen
Widerrufsbutton wird Pflicht
Verbraucher sollen Bestellungen, Buchungen oder andere online abgeschlossene Verträge künftig einfacher widerrufen können. Künftig soll das mit wenigen einfachen Klicks möglich sein – ohne dass Kunden lange nach Kontaktformularen oder E-Mail-Adressen suchen müssen.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Websites an geeigneten Stellen deshalb eine einfache und gut sichtbare Widerrufsfunktion haben, also etwa einen Button. Das regelt eine Reform des Verbrauchervertragsrechts, die Bundestag und Bundesrat Ende 2025 beschlossen haben.
Die Pflicht gilt laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Osnabrück für:
- alle Unternehmen, mit denen Verbraucher Verträge ohne einen persönlichen Kontakt, also zum Beispiel über das Internet, abschließen,
- Onlineshops,
- Betreiber von Plattformen, die Verträge über Dienstleistungen oder digitale Produkte wie Streaming-Abos, E-Books oder Online-Sprachkurse anbieten,
- Finanzdienstleister und Versicherungen, wenn bei deren Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Ausgenommen sind B2B‑Geschäfte, also Verträge zwischen Unternehmen.
Es muss aber nicht unbedingt ein klassischer Button sein. Tatsächlich reicht auch ein klar beschrifteter Link. Wichtig ist, dass Verbraucher und Verbraucherinnen die Funktion leicht finden und eindeutig erkennen können. Egal ob Button oder Link: Es muss klar beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“), außerdem gut sichtbar, hervorgehoben, jederzeit verfügbar und leicht zugänglich.
Nach einem Klick darauf muss der Nutzer auf eine Widerrufsseite geführt werden, auf der er dann seinen Namen, Vertragsdaten (z. B. Bestellnummer) und den gewünschten Kommunikationsweg für die Bestätigung (z. B. E-Mail) angeben kann. Unternehmen dürfen nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück im Zuge dessen keine weiteren Angaben – wie etwa den Widerrufsgrund – verlangen.
Um versehentliche Widerrufe zu vermeiden, soll der Vorgang in zwei Schritten erfolgen. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass der Widerruf erst durch eine erneute Bestätigung, beispielsweise über eine Schaltfläche wie “Widerruf bestätigen”, wirksam wird.
Widerrufsfrist wird begrenzt
Für Verbraucher wichtig zu wissen: Die Reform begrenzt auch die Widerrufsfristen bei bestimmten Verträgen. „Bei Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen begann die Frist bisher nach einem Vertragsabschluss nicht zu laufen, wenn die Anbieter Verbraucher nicht oder nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert haben”, so Uta Sophie Richter, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei CMS in Frankfurt. Dadurch sei ein Widerruf unter Umständen zeitlich unbegrenzt möglich gewesen.
Künftig sei ein Widerruf maximal 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich. Für Lebensversicherungen gelte wegen ihrer Komplexität eine längere Frist von 24 Monaten und 30 Tagen, so Uta Sophie Richter. „Das ‚ewige Widerrufsrecht‘ gibt es für ab dem ab 19. Juni 2026 abgeschlossene Verträge nur noch, wenn überhaupt nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurde.”
Dark Patterns nicht mehr erlaubt
Weitere Neuerung: Sogenannte Dark Patterns, also manipulative Designs von Websites, sind künftig verboten. Zahlreiche Unternehmen nutzten diese Gestaltungselemente bisher mitunter, um Entscheidungen von potenziellen Kundinnen und Kunden zu beeinflussen. Beispielsweise sollten etwa farblich besonders hervorgehobene Buttons oder Pop-ups diese zum Kauf eines teureren oder zusätzlichen Produkts animieren.
Laut IHK Osnabrück ist künftig Folgendes untersagt:
- das gezielte Hervorheben bestimmter Optionen,
- wiederholte oder aufdringliche Pop-ups,
- unnötig komplizierte Kündigungs- oder Abmeldeprozesse.
Tankrabatt
Zum Monatsende läuft der Tankrabatt aus, mit dem die Bundesregierung die Steuern auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt hat. Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 ist die Steuer um 14,04 Cent je Liter niedriger als sonst. Ab Juli ist damit wieder Schluss. Wann die Preise an den Zapfsäulen wieder steigen werden und wie stark, ist noch unklar.
Organspenden
Ab Anfang Juni sollen die Chancen steigen, eine Spenderniere zu erhalten. Bei einer Lebendspende kann bisher nur eine nahestehende Person Spenderin oder Spender sein – etwa Eltern, Geschwister oder Lebensgefährten. Das Problem: Oft ist eine Organtransplantation nicht möglich, weil der Empfänger zum Beispiel eine andere Blutgruppe hat als der Spender.
Hier soll nun künftig eine sogenannte Überkreuz-Spende helfen: Dabei werden zwei Spenderpaare zusammengebracht, die „über Kreuz“ spenden können. Um solche Spenden zu erleichtern, soll ein nationales Programm aufgebaut werden.
© Quelle: Bundesregierung
Außerdem ist künftig eine anonyme Lebendspende an eine nicht bekannte Person erlaubt. Die spendende Person hat dabei allerdings keinen Einfluss darauf, wer das Organ erhalten soll.
Mit dem neuen Modell sollen mehr Betroffene eine dringend benötigte Transplantation erhalten können. Bisher müssen sie lange auf eine Spenderniere warten. Ende 2024 brauchten laut Gesetzentwurf in Deutschland rund 6400 Menschen ein solches Ersatzorgan.
Herkunft von Honig
Honigproduzenten müssen ab dem 14. Juni 2026 auf jedem Glas alle Ursprungsländer angegeben, aus denen das Produkt stammt. Sind darin Honige aus mehreren Ländern enthalten, muss dabei die entsprechende Prozentangabe stehen. Bisher reichte in der Regel die pauschale Formulierung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Gläser, die vor dem Stichtag abgefüllt wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.

