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Inhalt: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Als Nils Appelt im Herbst 2019 einen Anruf von seiner Bank bekam, war dem Unternehmer schnell klar: Es wird ein schwieriges Gespräch werden. Sein Berater teilte ihm mit, dass die Bank nun gezwungen sei, für sein Geschäftskonto einen Strafzins von 0,5 Prozent zu erheben, erinnert sich Appelt. Der Negativzins sollte fortan ab einem Guthaben von 250.000 Euro gelten.
Mit diesem Schritt hatte der geschäftsführende Gesellschafter des Metallbauunternehmens PSFU aus Wernigerode im Harz schon gerechnet. Andere Banken erhoben bereits Gebühren auf Guthaben, oftmals beschönigend als Verwahrentgelt bezeichnet. Aber insgeheim hatte er gehofft, davon verschont zu bleiben. „Das hat mich wirklich geärgert. Mir war klar, dass unter diesen Bedingungen auf jeden Fall beträchtliche zusätzliche Kosten auf uns zukommen werden.“
Mittlerweile verlangen laut einer Erhebung des Finanzportals Biallo bundesweit fast 380 von 1300 untersuchten Banken Strafzinsen von Unternehmen. Beim Großteil der Institute liegt dieser bei 0,5 Prozent. Das entspricht den Strafzinsen, die Kreditinstitute zahlen müssen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank parken. Manche Banken langen sogar noch kräftiger zu: Spitzenreiter ist derzeit die Volksbank Bank 1 Saar mit 0,75 Prozent.
Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Guthaben, ab denen die Banken kassieren. Bei manchen ist bereits ab dem ersten Euro die Gebühr fällig, bei anderen erst ab 500.000 oder einer Million Euro.
Für Unternehmer – wie für Nils Appelt – sind die Strafzinsen ein Ärgernis. Aber was können Firmen tun, wenn die Bank die Hand aufhält? Das raten Finanzprofis Betroffenen.
Liquidität berechnen
Als ersten wichtigen Schritt sollten Unternehmer und Unternehmerinnen berechnen, wie viel Geld sie tatsächlich ständig kurzfristig verfügbar haben müssen. „Man sollte immer genug liquide Mittel auf dem Geschäftskonto haben, auch wenn man dafür einen Negativzins zahlen muss“, empfiehlt Unternehmensberater Martin Herber, der früher selbst bei einer Bank gearbeitet hat. „Das gilt natürlich immer, aber in der Corona-Krise ist es umso wichtiger.“
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Als Nils Appelt im Herbst 2019 einen Anruf von seiner Bank bekam, war dem Unternehmer schnell klar: Es wird ein schwieriges Gespräch werden. Sein Berater teilte ihm mit, dass die Bank nun gezwungen sei, für sein Geschäftskonto einen Strafzins von 0,5 Prozent zu erheben, erinnert sich Appelt. Der Negativzins sollte fortan ab einem Guthaben von 250.000 Euro gelten.
Mit diesem Schritt hatte der geschäftsführende Gesellschafter des Metallbauunternehmens PSFU aus Wernigerode im Harz schon gerechnet. Andere Banken erhoben bereits Gebühren auf Guthaben, oftmals beschönigend als Verwahrentgelt bezeichnet. Aber insgeheim hatte er gehofft, davon verschont zu bleiben. „Das hat mich wirklich geärgert. Mir war klar, dass unter diesen Bedingungen auf jeden Fall beträchtliche zusätzliche Kosten auf uns zukommen werden.“
Mittlerweile verlangen laut einer Erhebung des Finanzportals Biallo bundesweit fast 380 von 1300 untersuchten Banken Strafzinsen von Unternehmen. Beim Großteil der Institute liegt dieser bei 0,5 Prozent. Das entspricht den Strafzinsen, die Kreditinstitute zahlen müssen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank parken. Manche Banken langen sogar noch kräftiger zu: Spitzenreiter ist derzeit die Volksbank Bank 1 Saar mit 0,75 Prozent.
Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Guthaben, ab denen die Banken kassieren. Bei manchen ist bereits ab dem ersten Euro die Gebühr fällig, bei anderen erst ab 500.000 oder einer Million Euro.
Für Unternehmer – wie für Nils Appelt – sind die Strafzinsen ein Ärgernis. Aber was können Firmen tun, wenn die Bank die Hand aufhält? Das raten Finanzprofis Betroffenen.
Liquidität berechnen
Als ersten wichtigen Schritt sollten Unternehmer und Unternehmerinnen berechnen, wie viel Geld sie tatsächlich ständig kurzfristig verfügbar haben müssen. „Man sollte immer genug liquide Mittel auf dem Geschäftskonto haben, auch wenn man dafür einen Negativzins zahlen muss“, empfiehlt Unternehmensberater Martin Herber, der früher selbst bei einer Bank gearbeitet hat. „Das gilt natürlich immer, aber in der Corona-Krise ist es umso wichtiger.“
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