Die Coronakrise hat die Schlagzahl weiter erhöht: Quer durch die Republik treiben Unternehmer derzeit digitale Projekte voran. Da bastelt ein Prothesenhersteller an einer Online-Community. Ein Gartengeräte-Anbieter entwickelt eine App mit Informationen für Hobbygärtner. Und ein Winzer dreht YouTube-Videos, in denen er sein Metier erklärt und Weine präsentiert.
Als die Ideen entstanden, dürften die wenigsten Unternehmerinnen und Unternehmer geahnt haben, dass sich die rechtlichen Spielregeln schon bald tiefgreifend ändern werden. Doch in Kürze ist es so weit: Am 1. Januar 2022 tritt das neue digitale Vertragsrecht in Kraft, das Mittelständler bei zahlreichen Online-Angeboten zum Umdenken zwingt.
„Die neuen Regeln betreffen eine Vielzahl von Unternehmen weit über die IT-Branche hinaus“, sagt Kristina Schreiber, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Kanzlei Loschelder in Köln. Denn sie gelten nicht nur für den Download von Apps oder Software, sondern zum Beispiel auch für Registrierungen bei Online-Portalen und Newslettern.
Strenge Regeln bei Gratis-Angeboten
Die vermutlich wichtigste Veränderung: Bisher müssen Unternehmerinnen und Unternehmer keine strengen Verbraucherschutzregeln beachten, solange sie kein Geld verlangen, sondern nur die Daten ihrer Kunden. Doch damit ist in Kürze Schluss. „Auch wenn Kunden mit Daten zahlen, greift ab Januar das gesamte Arsenal des Verbraucherschutzes“, sagt Anwältin Schreiber.
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