Vorweggenommene Erbfolge
Die Firma an den Erben übergeben – und Steuern sparen

Tausche Geschäftsführung und Unternehmensanteile gegen eine Rente - das ist das Prinzip der vorweggenommenen Erbfolge. Auf diese Weise lassen sich überraschend viele Steuern sparen.

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Die vorweggenommene Erbfolge kann für erhebliche Steuereinsparungen bei den Erben sorgen - und der Fiskus geht leer aus.
Die vorweggenommene Erbfolge kann für erhebliche Steuereinsparungen bei den Erben sorgen - und der Fiskus geht leer aus.
© Isabell Klett/ für impulse

Wenn der Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH sich wohlversorgt zur Ruhe setzt, kann die Unternehmerfamilie jede Menge Steuern sparen – vorausgesetzt, der Senior zieht sich vollständig aus dem Tagesgeschäft zurück. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az.: X R 35/16)

Der Urteilsfall betrifft ein klassisches Modell der vorweggenommenen Erbfolge: Dazu reicht der Unternehmer mindestens 50 Prozent der GmbH-Anteile an die Kinder weiter, die ihm dafür eine lebenslange Rente zahlen. Diese richtet sich nicht nach dem Wert der Firma, sondern ist so zu bemessen, dass der Senior gut versorgt wird und der Nachfolger die Beträge aufbringen kann. Vorteil: Die Versorgungsleistungen dürfen die Kinder als Sonderausgaben absetzen. Das spart Einkommenssteuer – pro Jahr bis zu 47,5 Prozent inklusive Soli.

Zwar muss der Senior die Rente als sonstige Einkünfte versteuern. Sein Steuersatz liegt jetzt aber meist unter dem der Kinder, sodass die Familie unterm Strich einen beachtlichen Vorteil verbucht. Außerdem sind bei diesem Konzept keine stillen Reserven im Betriebsvermögen aufzulösen. Das bedeutet vor allem bei ertragsstarken Firmen zusätzlich enorme Steuerersparnis.

Dies alles, so befand der BFH, funktioniert aber nur, wenn der Junior die Geschäftsführung übernimmt und der Senior diese Position aufgibt. Er kann aber weiterhin mitgestalten – etwa als Berater mit finanzfestem Vertrag. Darin sind die Aufgaben (keine Managementtätigkeiten) detailliert zu beschreiben. Und das Honorar darf der Vergütung entsprechen, die man einem fremden Berater zahlen würde.

Vorteilsrechnung: Vorweggenommene Erbfolge

Der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH hört auf. Er will auf jeden Fall Steuern auf die stillen Reserven der Firma vermeiden. Deshalb übergibt er den Betrieb komplett an den Sohn – gegen eine lebenslange Versorgungsrente von 6000 Euro pro Monat. Außerdem legt er die Geschäftsführung nieder; dafür ist nun der Junior zuständig. Mit ihm schließt der Senior einen Beratervertrag für ein Honorar von 3000 Euro pro Monat. Die Rechnung zeigt, wie viel Steuer die Familie so Jahr für Jahr spart:

Was der Senior zahlt
Rentenbezüge 72.000 Euro
Beraterhonorar 36.000 Euro
Insgesamt 108.000 Euro
Steuerlast* (z.B. 30%) 32.400 Euro

 

Was der Junior spart  
Rente (Sonderausgaben) 72.000 Euro
Steuervorteil* (z.B. 45%) 32.400 Euro
Honorar (Betriebsausgabe) 36.000 Euro
Steuervorteil** ( z.B. 30%)                    10.800 Euro
Steuervorteil insgesamt 43.200 Euro
Unterm Strich gespart 10.800 Euro

* Einkommenssteuer

Die Expertin
Roswitha Schelp ist Steuerberaterin in der Kanzlei Schelp, Klein und Partner in Köln.

**Körperschafts- und Gewerbesteuer

Wenn der Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH sich wohlversorgt zur Ruhe setzt, kann die Unternehmerfamilie jede Menge Steuern sparen - vorausgesetzt, der Senior zieht sich vollständig aus dem Tagesgeschäft zurück. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az.: X R 35/16) Der Urteilsfall betrifft ein klassisches Modell der vorweggenommenen Erbfolge: Dazu reicht der Unternehmer mindestens 50 Prozent der GmbH-Anteile an die Kinder weiter, die ihm dafür eine lebenslange Rente zahlen. Diese richtet sich nicht nach dem Wert der Firma, sondern ist so zu bemessen, dass der Senior gut versorgt wird und der Nachfolger die Beträge aufbringen kann. Vorteil: Die Versorgungsleistungen dürfen die Kinder als Sonderausgaben absetzen. Das spart Einkommenssteuer - pro Jahr bis zu 47,5 Prozent inklusive Soli. Zwar muss der Senior die Rente als sonstige Einkünfte versteuern. Sein Steuersatz liegt jetzt aber meist unter dem der Kinder, sodass die Familie unterm Strich einen beachtlichen Vorteil verbucht. Außerdem sind bei diesem Konzept keine stillen Reserven im Betriebsvermögen aufzulösen. Das bedeutet vor allem bei ertragsstarken Firmen zusätzlich enorme Steuerersparnis. Dies alles, so befand der BFH, funktioniert aber nur, wenn der Junior die Geschäftsführung übernimmt und der Senior diese Position aufgibt. Er kann aber weiterhin mitgestalten - etwa als Berater mit finanzfestem Vertrag. Darin sind die Aufgaben (keine Managementtätigkeiten) detailliert zu beschreiben. Und das Honorar darf der Vergütung entsprechen, die man einem fremden Berater zahlen würde. Vorteilsrechnung: Vorweggenommene Erbfolge Der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH hört auf. Er will auf jeden Fall Steuern auf die stillen Reserven der Firma vermeiden. Deshalb übergibt er den Betrieb komplett an den Sohn - gegen eine lebenslange Versorgungsrente von 6000 Euro pro Monat. Außerdem legt er die Geschäftsführung nieder; dafür ist nun der Junior zuständig. Mit ihm schließt der Senior einen Beratervertrag für ein Honorar von 3000 Euro pro Monat. Die Rechnung zeigt, wie viel Steuer die Familie so Jahr für Jahr spart: Was der Senior zahlt Rentenbezüge 72.000 Euro Beraterhonorar 36.000 Euro Insgesamt 108.000 Euro Steuerlast* (z.B. 30%) 32.400 Euro   Was der Junior spart   Rente (Sonderausgaben) 72.000 Euro Steuervorteil* (z.B. 45%) 32.400 Euro Honorar (Betriebsausgabe) 36.000 Euro Steuervorteil** ( z.B. 30%)                    10.800 Euro Steuervorteil insgesamt 43.200 Euro Unterm Strich gespart 10.800 Euro * Einkommenssteuer **Körperschafts- und Gewerbesteuer
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