Härtefallhilfe Energie
Diesen Zuschuss gibt es zu den Energiekosten

Wenn Ihre Firma von stark gestiegenen Energiepreisen betroffen ist, haben Sie womöglich Anspruch auf eine Energie-Härtefallhilfe. Wie viel Geld es gibt, ob Sie die Energiehilfe bekommen und wo Sie einen Antrag stellen müssen.

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Härtefallhilfe-Energie-KMU
© Javier Zayas / Moment / Gettyimages

Die Energiekosten sind seit den russischen Angriffen auf die Ukraine in vielen Betrieben massiv gestiegen. Um Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für den Dezember 2022 beschlossen. Außerdem soll eine Strom- und Gaspreisbremse 2023 Entlastungen bringen.

Für Firmen gibt es aber noch eine zusätzliche Hilfe vom Bund: einen Härtefallfonds Energie für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Diese Hilfe soll Betriebe unterstützen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Energie-Mehrkosten betroffen sind. Wie hoch die Härtefallhilfe Energie ausfällt, wer sie ausgezahlt bekommt und wo Unternehmen in ihrem Bundesland einen Antrag stellen können.

Wie viel Geld steckt im Härtefallfonds Energie des Bundes für KMU?

Der Bund stellt für Härtefälle eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ähnlich wie bei den pandemiebedingten Wirtschaftshilfen werden die Gelder über die Bundesländer ausgezahlt; auch die Anträge müssen im jeweiligen Bundesland gestellt werden, in dem die Firma ihren Sitz hat.

Welche Unternehmen erhalten die Härtefallhilfe Energie?

Der Härtefallhilfe Energie soll kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) entlasten, die bereits seit 2022 deutlich gestiegene Gas- und Strompreise schultern müssen. Diese Firmen seien selbst bei einem rückwirkenden Inkrafttreten der Gas- und Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 einer besonderen Belastung ausgesetzt, heißt es in einem von den Wirtschaftsministern auf einer Sonderkonferenz beschlossenen Eckpunktepapier.

Jedes Bundesland hat mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine eigene Vereinbarung für die Gelder aus dem Härtefallfonds des Bundes geschlossen. Deshalb gibt es von Land zu Land Unterschiede bei der Höhe der ausgezahlten Gelder und den Zugangsvoraussetzungen. Ein Überblick, was in den einzelnen Bundesländern gilt.

Diese Voraussetzungen gelten für die Härtefallhilfe Energie in den Bundesländern

Baden-Württemberg

Wer kann die Härtefallhilfe Energie beantragen?
Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Beschäftigten. Dazu zählen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Solo-Selbstständige sowie soziale und gemeinnützige Unternehmen.

Ein Härtefall liegt vor, wenn im beantragten Förderzeitraum ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) und mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum vorliegen sowie die Energiekosten mindestens sechs Prozent des Umsatzes ausmachen.

Die finanzielle Unterstützung kann beantragt werden für

  • den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 oder
  • den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich grundsätzlich nach den Mehrkosten für Energie, das heißt der Differenz zwischen den Energiekosten im beantragten Förderzeitraum und dem Vorjahreszeitraum. Sie wird als Zuschuss gezahlt und muss daher nicht zurückgezahlt werden.

Für die Förderung gibt es Bagatellgrenzen, unter denen kein Fördergeld gezahlt wird. Bei antragstellenden Unternehmen bis einschließlich neun Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gilt eine Mindestgrenze in Höhe von 2000 Euro, bei Firmen bis einschließlich 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) eine Grenze von 4000 Euro. Bei antragstellenden Unternehmen ab einschließlich 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) liegt die Bagatellgrenze bei 6000 Euro.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Antragstellung ist bis Donnerstag, den 15. Juni 2023 möglich.

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Wo können die Anträge gestellt werden?
Die Anträge nimmt die Landeskreditbank Baden-Württemberg entgegen.

Details zur Antragsstellung und -prüfung finden Sie in diesem FAQ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Bayern

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro. Als KMU gelten auch Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe. Außerdem können gemeinnützige Unternehmen einen Antrag stellen.

Antragsteller können die Härtefallhilfe für das Jahr 2022, 2023 oder für beide Jahre beantragen.

Ein Härtefall für das Jahr 2022 liegt vor, wenn das Jahresergebnis vor Steuern (EBT) im Jahr 2022 negativ war. Außerdem müssen die im Jahr 2022 gezahlten Energiepreise über das Doppelte des durchschnittlichen gezahlten Preises im Jahr 2021 hinausgehen.

Ein Härtefall für das Jahr 2023 liegt vor, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Außerdem muss der gezahlte Durchschnittspreis für Heizöl, Holz (Pellets oder Hackschnitzel), Flüssiggas und Kohle pro Verbrauchseinheit mehr als das Doppelte des durchschnittlichen allgemeinen Marktpreises im Jahr 2021 betragen. Bei Gas, Strom und Fernwärme ist dies der Fall, wenn die im Jahr 2023 gezahlten Preise über das Doppelte des durchschnittlichen gezahlten Preises im Jahr 2021 bzw. über den maßgeblichen Energiepreisdeckel des Bundes hinausgehen.

Bei beiden Hilfen muss – ohne die übermäßige Energiekostenbelastung – eine positive Prognose über ausreichende Liquidität bestehen.

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Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Härtefallhilfe 2022 ersetzt Mehrkosten im Zeitraum Januar bis Dezember 2022 (12 Monate) oder Juli bis Dezember (6 Monate). Welcher Zeitraum gilt, kann der Antragsteller entscheiden. Die Energie-Härtefallhilfe 2022 muss mindestens 6.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).

Die Härtefallhilfe 2023 ersetzt Mehrkosten im laufenden Jahr. Nicht leitungsgebundene Energieträger (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas und Kohle) können dabei in den Jahren 2022 oder 2023 beschafft und bezahlt worden sein.

Pro Unternehmen werden maximal zwei Millionen Euro ausgezahlt; landwirtschaftliche Betriebe erhalten bis zu 250.000 Euro.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Antragstellung ist bis spätestens zum 30. September 2023 möglich.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Zuständige Bewilligungsstelle ist die IHK für München und Oberbayern.

Berlin

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Die Hilfe richtet sich an kleine und mittelständische Berliner Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine, die unternehmerisch tätig sind, Soloselbständige und Freiberufler, die Energieträger wie Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Pellet, Kohle oder Flüssiggas einsetzen und aufgrund der Energiekosten nachweislich einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen.

Die Voraussetzungen:

  • Die Energiekosten machten mindestens drei Prozent des Umsatzes im Jahr 2021 aus
  • Ein negativer Cash-Flow im Jahr 2022 aufgrund gestiegener Energieausgaben
  • Eine Erhöhung der Ausgaben für Energie der oben genannten Energieträger mindestens um den Faktor 1,5 im gesamten Jahr 2022 im Vergleich zum gesamten Jahr 2021
  • Ein Nachweis, dass trotz der Beantragung von Zuschüssen aus anderen Programmen für Energiehilfen (zum Beispiel Energiekostendämpfungsprogramm, Heizkostenhilfe Berlin) ein negativer Cash-Flow bleibt

Wie hoch ist der Zuschuss?
In Berlin erhalten die genannten Gruppen eine einmalige Zahlung in Höhe von 90 Prozent des jeweils gezahlten Energiepreises im Jahr 2022. Dieser muss um mehr als das 1,5-fache im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen sein. Es gilt eine Bagatellgrenze von 3000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 300.000 Euro. „Mit 200 Millionen Euro aus dem Landesetat und 52 Millionen Euro vom Bund spannen wir einen starken Schutzschirm für diejenigen kleinen und mittleren Betriebe sowie Selbständigen in unserer Stadt, die die hohen Energiekosten besonders hart getroffen haben und die dadurch in ihrer Existenz bedroht sind“, sagte die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Ein Antrag kann ab dem 15. Mai 2023 bis zum 31.10.2023 gestellt werden.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Firmeninhaber sollen die Anträge bei der Investitionsbank digital stellen können.

Brandenburg

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung und Auszahlung ihren Hauptsitz im Land Brandenburg haben. Ausgeschlossen von der Förderung sind KMU, die sich in Schwierigkeiten befinden oder ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben sowie ausschließlich freiberuflich Tätige.

Unternehmen können einen einmaligen Zuschuss erhalten, wenn sich die Energiepreise im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr mindestens verdreifacht haben. Darüber hinaus muss jedes Unternehmen nachweisen, dass die Energiekosten im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent des Umsatzes ausgemacht haben.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, …) werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe des Monatsabschlags für November 2022 gefördert.

Nicht-leitungsgebundene Energieträger (Öl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, …) werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe von einem Sechstel der Energiekosten für 2022 gefördert.

Die Bagatellgrenze je Energieträger beträgt 2000 Euro. Der Höchstbetrag der Härtefallhilfe liegt bei 200.000 Euro für alle Energieträger.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Sie können bis zum 10. November 2023 Anträge stellen.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Anträge auf Härtefallhilfen sind ausschließlich elektronisch über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Vor der Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK, HWK) verpflichtend.

Bremen

Bremen hat als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen für die Auszahlungen der Gelder geschaffen. Kleine und mittelständische Unternehmen konnten daraus einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Ausgaben bekommen, die über eine Verdopplung der Energiekosten hinausgehen. Die Frist für die Antragsstellung war jedoch recht kurz und endete bereits am 5. April 2023.

Hamburg

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Die Unternehmen müssen mehr als einen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und vor dem 30. Oktober 2021 gegründet worden sein. Antragsberechtigt sind auch Einzelunternehmen, die in einem anderen Bundesland ihren Wohnsitz haben, aber eine Betriebsstätte in Hamburg unterhalten.

Außerdem muss sich der Gas- oder Strompreis im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchschnittlich mindestens verdreifacht haben.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Härtefallhilfe für 2022 wird als Zuschuss in Höhe der doppelten Abschlagszahlung oder der doppelten Monatsrechnung (Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer im November 2022) gezahlt.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Unternehmerinnen und Unternehmer können bis zum 30. Juni 2023 Anträge stellen.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Die Anträge müssen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) eingereicht werden.

Hessen

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Mit dem Härtefallfonds Energie will das Land Hessen kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz in Hessen entlasten. Sie müssen weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen. Auch Solo-Selbstständige sind antragsberechtigt.

Außerdem muss das Unternehmen durch die gestiegenen Energiekosten einen Verlust (negatives EBITDA) erlitten haben und die Energiekosten müssen sich im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 mindestens verdreifacht haben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Weitere Voraussetzung: Die Energiekosten in 2022 müssen mindestens sechs Prozent des Umsatzes betragen haben.

Das Unternehmen muss außerdem versichern, dass seine Existenz zum Zeitpunkt der Antragstellung gesichert erscheint und es im Jahr 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen plant.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Erstattet wird das, was Unternehmen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr für Energie ausgeben mussten – allerdings nur bis zur Höhe des negativen EBITDA und bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro je Unternehmen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2000 Euro.

Bezuschusst werden Kosten für Energieträger wie Gas, Strom, Fernwärme, Heizöl, Pellets, Flüssiggas (LPG), Kohle, Holz und Koks. Für Kosten für Treibstoffe und erneuerbare Energien gibt es kein Geld aus dem Härtefallfonds Energie für KMU.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Beim Regierungspräsidium Kassel. Unternehmen können Anträge ausschließlich auf der Online-Plattform des Regierungspräsidiums stellen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern konnten Unternehmen bereits seit dem 15. Februar 2023 – also deutlich früher als in anderen Bundesländern – einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds beantragen. Die Antragsfrist endete am 26. April 2023.

Niedersachsen

In Niedersachsen war im ersten Schritt eine Antragstellung in einer Frist vom 23. Februar 2023 bis Ende März 2023 möglich. Mit einer Summe von 100 Millionen Euro sollten zunächst rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abgefedert werden.

Für den Herbst 2023 ist nach Angaben der Förderbank NBank eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant. Damit sollen laut NBank Unternehmen unterstützt werden, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen. Für die zweite Programmphase sind 200 Millionen Euro vorgesehen. Wann die Anträge unter welchen Voraussetzungen gestellt werden können ist noch unklar.

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Hauptberuf.

Die Kosten für Strom, Gas oder Wärme müssen sich in einem der Monate von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat mindestens vervierfacht haben.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Ausbezahlt wird ein Zwölftel des Jahresverbrauchs 2022, multipliziert mit dem zum 1. November 2022 gültigen Arbeitspreis. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises für das Jahr 2022. Die Bagatellgrenze liegt bei 2000 Euro.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge für den Härtefallfonds für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen können bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Für jeden Energieträger (Strom, leitungsgebundenes Erdgas, Wärme) müssen Firmeninhaber gesonderte Anträge einreichen.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Die Anträge für den Härtefallfonds Energie werden von der Förderbank NRW.Bank entgegengenommen und bearbeitet. Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen sowie die Antragsformulare.

Rheinland-Pfalz

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz und mit bis zu 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Förderung umfasst auch Ein-Personen-Betriebe oder Soloselbstständige, wenn die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeführt wird. Das Unternehmen muss 2022 einen Verlust (negatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte / EBITDA) eingefahren haben.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Mit der Härtefallhilfe werden Zuschüsse in Höhe der im Jahr 2022 entstandenen Energiekostensteigerung (im Vergleich zum Jahr 2021) gewährt. Gezahlt wird jedoch höchstens ein Zuschuss bis zur Höhe des negativen Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) im Jahr 2022.  Insgesamt ist die Höhe des Zuschusses auf 200.000 Euro begrenzt. Förderungen unterhalb der Bagatellgrenze von 5000 Euro sind nicht möglich.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Der Antrag muss bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Sie können die Anträge online über diese Webseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.

Saarland

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz im Saarland. Auch Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen waren, können eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds Energie beantragen.

Wichtigste Voraussetzungen sind zudem:

  • eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021
  • ein Anteil der betrieblichen Energiekosten am Umsatz von mindestens 6 Prozent im Jahr 2022
  • und ein durch Energiekostensteigerungen verursachtes negatives Betriebsergebnis im Jahr 2022

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Härtefallhilfe Energie Saarland berechnet sich wie folgt:

Betriebliche Energiekostensteigerung im Vergleich der Jahre 2021 und 2022 abzüglich der im Rahmen der Überbrückungshilfe IV erstatteten betrieblichen Kosten für Elektrizität, Heizung, Kälte und Gas – sowie abzüglich der erhaltenen Rückvergütungen für den Monat Dezember 2022 (Dezember-Soforthilfe für Gas und Fernwärme). Die Härtefallhilfe Energie Saarland darf die Höhe des negativen EBITDA 2022 nicht übersteigen und ist auf 200.000 Euro begrenzt.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Antragstellung ist bis zum 31.10.2023 möglich.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Der Antrag muss online über dieses Formular des Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Er muss grundsätzlich durch die oder den Vertreter des Unternehmens, den Soloselbständigen beziehungsweise Angehörigen der freien Berufe eingereicht werden. Achtung: Die Einbindung eines prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) ist verpflichtend. Die Kosten der Bescheinigung durch den prüfenden Dritten können im Falle einer positiven Entscheidung mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro unterstützt werden.

Sachsen

Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine sowie mittlere Unternehmen entsprechend der KMU-Definition der EU, die bei einem deutschen Finanzamt ertrags- und umsatzsteuerlich geführt werden und Betriebsstätten im Freistaat Sachsen unterhalten.

Härtefallhilfe 2022
Ein Härtefall wird in folgenden Fällen vermutet:

  • Der durchschnittliche Einkaufspreis im Jahr 2022 beträgt das Dreifache des durchschnittlichen Einkaufpreises von 2021.
  • Der Mindestbetroffenheitsgrad des jeweiligen Energieträgers muss mindestens 0,2 betragen. Der Betroffenheitsgrad errechnet sich wie folgt: Anteil der Energiekosten am Umsatz x Preisvervielfachung 2022 gegenüber 2021 des jeweiligen Energieträgers. Ein Beispiel: Der Anteil der Energiekosten am Umsatz macht 10 Prozent aus, die Energiepreise haben sich verdreifacht. Dann ergibt sich folgende Rechnung: 0,10 x 3 = 0,3.

Härtefallhilfe Plus
Ein Härtefall ist gegeben, wenn

  • der durchschnittliche Einkaufspreis das Doppelte des durchschnittlichen Einkaufpreises 2021 beträgt
  • die Energieintensität für 2021 mindestens 0,05 beträgt, also der Anteil der Energiekosten am Umsatz bei mindestens 5 Prozent liegt
  • für das Unternehmen bis April 2024 eine positive Fortführungsprognose vorliegt

Der Leistungszeitraum der Härtefallhilfe Plus 2022: Juli bis Dezember 2022.

Der Leistungszeitraum Härtefallhilfe Plus 2023: Januar bis Dezember 2023.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Härtefallhilfe 2022
Die Höhe der Leistung beträgt:

  • bei Erdgas und Fernwärme ein Zwölftel des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022
  • bei allen anderen Energieträgern (inklusive Strom) zwei Zwölftel des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022.

Härtefallhilfe Plus
Die Höhe der Härtefallhilfe beträgt 80 Prozent der Energiemehrkosten (Verbrauch im Leistungszeitraum, multipliziert mit der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Kalenderjahres des Leistungszeitraums und dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2021).

Bis wann können Anträge gestellt werden?

Eine Antragstellung ist für den ersten Leistungszeitraum (Juli bis Dezember 2022) möglich. Für den zweiten Leistungszeitraum (Kalenderjahr 2023) soll es in Kürze weitere Informationen geben.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Bei der Sächsischen Aufbaubank SAB über diese Webseite.

Sachsen-Anhalt

Wer kann die Hilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt ihren Hauptsitz haben und von stark gestiegenen Preisen für Strom und andere Energieträger besonders betroffen sind. Außerdem gelten diese wichtigen Voraussetzungen:

  • Der  durchschnittlich gezahlte Arbeitspreis je Kilowattstunde Strom, Erdgas oder Fernwärme in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten zwischen Juni 2022 und November 2022 war drei Mal so hoch wie der in demselben Zeitraum im Jahr 2021 gezahlte Arbeitspreis

oder

  • Die im Beschaffungszeitraum Juni bis Dezember 2022 gezahlten Preise für Heizöl, Holz (Pellets oder Hackschnitzel) oder Flüssiggas betrugen das Dreifache des durchschnittlichen Bezugspreises der Jahre 2018 bis 2021 (Summe aller Rechnungsbeträge der Bezugsjahre geteilt durch die Anzahl der Monate)

Außerdem muss das Unternehmen durch die gestiegenen Energiekosten in seiner Existenz gefährdet sein. Das wird vermutet, wenn der operative Cashflow im 2. Halbjahr 2022 (inklusive Soforthilfe Dezember 2022) gegenüber dem operativen Cashflow des 2. Halbjahres 2021 um mehr als 25 Prozent gesunken ist.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Härtefallhilfe erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses

  • in Höhe aller vom Unternehmen an seine Versorgungsunternehmen vertragsgemäß geleisteten Abschlags- oder Vorauszahlungen für Strom, Gas oder Fernwärme für November 2022 bei leitungsgebundenen Energieträgern oder
  • in Höhe des monatlichen Durchschnittsbetrages aus den vertragsgemäß erstellten und bezahlten Rechnungen der Lieferanten für nicht leitungsgebundene Energieträger (Holz, Flüssiggas, Öl, …) im November 2022.

Hilfen, die einen Betrag von 2000 Euro nicht überschreiten, werden nicht gewährt (Bagatellgrenze). Die Obergrenze beträgt in der Regel 100.000 Euro.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können seit dem 29. März 2023 gestellt werden. Ein Ende der Antragsfrist hat das Wirtschaftsministerium nicht bekannt gegeben. Fragen können Sie an die Hotline der IB (0800 56 007 57) oder per Mail an beratung@ib-lsa.de stellen.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Der Antrag muss bei der Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Kundenportal der IBmöglich.

Schleswig-Holstein

Wer kann die Energiehilfe beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang der EU-Definition. Als KMU gelten demnach Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Antragsberechtigt sind auch Soloselbständige und Freiberufler sowie landwirtschaftliche Betriebe.

Die Energie-Härtefallhilfe KMU wird in zwei Tranchen für die Jahre 2022 und für 2023 gezahlt. Die Voraussetzungen für die Energie-Härtefallhilfe 2022 sind:

  • eine Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten je Energieträger, für den eine Hilfe beantragt wird, gegenüber dem Referenzzeitraum und
  • eine Energieintensität von mindestens 6 Prozent (Anteil der betrieblich bedingten Energiekosten aller Energieträger am Gesamtumsatz) im gewählten Förderzeitraum 2022 sowie
  • eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses durch gestiegene Energiekosten gegenüber dem Referenzzeitraum. Das wird vermutet, wenn das EBITDA um mindestens 50 Prozent und mindestens 5000 Euro zurückging. Dieser Gewinnrückgang muss wiederum zu mindestens 50 Prozent durch gestiegene betrieblich bedingte Energiekosten verursacht worden sein.

Die Voraussetzungen für die Energie-Härtefallhilfe für Januar bis Dezember 2023 sind:

  • eine Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten je Energieträger, für den eine Hilfe beantragt wird, im Förderzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum. Berücksichtigt werden müssen dabei Kostenreduzierungen durch die Energiepreisbremsen
  • ein Anteil der betrieblich bedingten Energiekosten aller Energieträger am Gesamtumsatz von 6 Prozent im Förderzeitraum sowie
  • eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses im Förderzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum aufgrund gestiegener Energiekosten. Das wird vermutet, wenn das EBITDA um mindestens 50 Prozent und mindestens 5000 Euro zurückging. Dieser Gewinnrückgang muss wiederum zu mindestens 50 Prozent durch gestiegene betrieblich bedingte Energiekosten verursacht worden sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Energie-Härtefallhilfe 2022
Für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Erdgas, Fernwärme): ein Zwölftel der Jahresverbrauchsmenge 2022, multipliziert mit dem Monatspreis für den November 2022.

Für leitungsungebundene Energieträger (Öl, Holzpellets, Flüssiggas, …): ein Vierundzwanzigstel der Energiekosten der Jahre 2021 und 2022.

Energie-Härtefallhilfe für Januar bis Dezember 2023
30 Prozent der nachgewiesenen Energiemehrkosten im Jahr 2023 gegenüber dem Referenzzeitraum im Jahr 2021.

Die Förderhöchstgrenze liegt für beide Jahre bei 200.000 Euro, die Bagatellgrenze bei 2000 Euro.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Eine Antragstellung ist bis spätestens zum 31. März 2024 möglich.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Mehr Informationen sowie den Link zur Antragsplattform finden Sie auf dieser Seite der IB.SH.

Thüringen

Wer kann die Hilfe beantragen?
Antragsberechtigt für die Härtefallhilfen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung für die Förderung ist ein prognostizierter Verlust (negatives EBITDA, durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ähnliches zu bestätigen), sofern mindestens eine Verdopplung der Energieaufwendungen für Strom, Gas, Fernwärme, Kohle und/oder Pellets vorliegt. Eine zusätzliche Fördermöglichkeit besteht für energieintensive KMU (Anteil der Energiekosten am Umsatz mindestens sieben Prozent), sofern sich deren Energiekosten in drei aufeinanderfolgenden Monaten mindestens verdoppelt haben; dabei werden hier allerdings nur die Preise für Strom und Gas einbezogen.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuschüsse bemessen sich in beiden Fördervarianten nach der Höhe des Energiekostenanstiegs und betragen bis zu 70 Prozent für KMU und bis zu 85 Prozent bei energieintensiven KMU. Die Mindestantragshöhe (Bagatellgrenze) liegt bei 3000 Euro.

Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können bis einschließlich 30.09.2023 gestellt werden.

Wo können die Anträge gestellt werden?
Kleine und mittelständische Unternehmen können die Gelder über die Thüringer Aufbaubank beantragen.

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
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Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Energiekosten sind seit den russischen Angriffen auf die Ukraine in vielen Betrieben massiv gestiegen. Um Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für den Dezember 2022 beschlossen. Außerdem soll eine Strom- und Gaspreisbremse 2023 Entlastungen bringen. Für Firmen gibt es aber noch eine zusätzliche Hilfe vom Bund: einen Härtefallfonds Energie für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Diese Hilfe soll Betriebe unterstützen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Energie-Mehrkosten betroffen sind. Wie hoch die Härtefallhilfe Energie ausfällt, wer sie ausgezahlt bekommt und wo Unternehmen in ihrem Bundesland einen Antrag stellen können. Wie viel Geld steckt im Härtefallfonds Energie des Bundes für KMU? Der Bund stellt für Härtefälle eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ähnlich wie bei den pandemiebedingten Wirtschaftshilfen werden die Gelder über die Bundesländer ausgezahlt; auch die Anträge müssen im jeweiligen Bundesland gestellt werden, in dem die Firma ihren Sitz hat. Welche Unternehmen erhalten die Härtefallhilfe Energie? Der Härtefallhilfe Energie soll kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) entlasten, die bereits seit 2022 deutlich gestiegene Gas- und Strompreise schultern müssen. Diese Firmen seien selbst bei einem rückwirkenden Inkrafttreten der Gas- und Strompreisbremse zum 1. Januar 2023 einer besonderen Belastung ausgesetzt, heißt es in einem von den Wirtschaftsministern auf einer Sonderkonferenz beschlossenen Eckpunktepapier. Jedes Bundesland hat mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine eigene Vereinbarung für die Gelder aus dem Härtefallfonds des Bundes geschlossen. Deshalb gibt es von Land zu Land Unterschiede bei der Höhe der ausgezahlten Gelder und den Zugangsvoraussetzungen. Ein Überblick, was in den einzelnen Bundesländern gilt. [mehr-zum-thema] Diese Voraussetzungen gelten für die Härtefallhilfe Energie in den Bundesländern Baden-Württemberg Wer kann die Härtefallhilfe Energie beantragen? Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Beschäftigten. Dazu zählen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Solo-Selbstständige sowie soziale und gemeinnützige Unternehmen. Ein Härtefall liegt vor, wenn im beantragten Förderzeitraum ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) und mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum vorliegen sowie die Energiekosten mindestens sechs Prozent des Umsatzes ausmachen. Die finanzielle Unterstützung kann beantragt werden für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 oder den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich grundsätzlich nach den Mehrkosten für Energie, das heißt der Differenz zwischen den Energiekosten im beantragten Förderzeitraum und dem Vorjahreszeitraum. Sie wird als Zuschuss gezahlt und muss daher nicht zurückgezahlt werden. Für die Förderung gibt es Bagatellgrenzen, unter denen kein Fördergeld gezahlt wird. Bei antragstellenden Unternehmen bis einschließlich neun Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gilt eine Mindestgrenze in Höhe von 2000 Euro, bei Firmen bis einschließlich 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) eine Grenze von 4000 Euro. Bei antragstellenden Unternehmen ab einschließlich 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) liegt die Bagatellgrenze bei 6000 Euro. Bis wann können Anträge gestellt werden? Die Antragstellung ist bis Donnerstag, den 15. Juni 2023 möglich. Wo können die Anträge gestellt werden? Die Anträge nimmt die Landeskreditbank Baden-Württemberg entgegen. Details zur Antragsstellung und -prüfung finden Sie in diesem FAQ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Bayern Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro. Als KMU gelten auch Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe. Außerdem können gemeinnützige Unternehmen einen Antrag stellen. Antragsteller können die Härtefallhilfe für das Jahr 2022, 2023 oder für beide Jahre beantragen. Ein Härtefall für das Jahr 2022 liegt vor, wenn das Jahresergebnis vor Steuern (EBT) im Jahr 2022 negativ war. Außerdem müssen die im Jahr 2022 gezahlten Energiepreise über das Doppelte des durchschnittlichen gezahlten Preises im Jahr 2021 hinausgehen. Ein Härtefall für das Jahr 2023 liegt vor, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Außerdem muss der gezahlte Durchschnittspreis für Heizöl, Holz (Pellets oder Hackschnitzel), Flüssiggas und Kohle pro Verbrauchseinheit mehr als das Doppelte des durchschnittlichen allgemeinen Marktpreises im Jahr 2021 betragen. Bei Gas, Strom und Fernwärme ist dies der Fall, wenn die im Jahr 2023 gezahlten Preise über das Doppelte des durchschnittlichen gezahlten Preises im Jahr 2021 bzw. über den maßgeblichen Energiepreisdeckel des Bundes hinausgehen. Bei beiden Hilfen muss - ohne die übermäßige Energiekostenbelastung - eine positive Prognose über ausreichende Liquidität bestehen. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Härtefallhilfe 2022 ersetzt Mehrkosten im Zeitraum Januar bis Dezember 2022 (12 Monate) oder Juli bis Dezember (6 Monate). Welcher Zeitraum gilt, kann der Antragsteller entscheiden. Die Energie-Härtefallhilfe 2022 muss mindestens 6.000 Euro betragen (Bagatellgrenze). Die Härtefallhilfe 2023 ersetzt Mehrkosten im laufenden Jahr. Nicht leitungsgebundene Energieträger (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas und Kohle) können dabei in den Jahren 2022 oder 2023 beschafft und bezahlt worden sein. Pro Unternehmen werden maximal zwei Millionen Euro ausgezahlt; landwirtschaftliche Betriebe erhalten bis zu 250.000 Euro. Bis wann können Anträge gestellt werden? Die Antragstellung ist bis spätestens zum 30. September 2023 möglich. Wo können die Anträge gestellt werden? Zuständige Bewilligungsstelle ist die IHK für München und Oberbayern. Berlin Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Die Hilfe richtet sich an kleine und mittelständische Berliner Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine, die unternehmerisch tätig sind, Soloselbständige und Freiberufler, die Energieträger wie Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Pellet, Kohle oder Flüssiggas einsetzen und aufgrund der Energiekosten nachweislich einer besonderen wirtschaftlichen Härte unterliegen. Die Voraussetzungen: Die Energiekosten machten mindestens drei Prozent des Umsatzes im Jahr 2021 aus Ein negativer Cash-Flow im Jahr 2022 aufgrund gestiegener Energieausgaben Eine Erhöhung der Ausgaben für Energie der oben genannten Energieträger mindestens um den Faktor 1,5 im gesamten Jahr 2022 im Vergleich zum gesamten Jahr 2021 Ein Nachweis, dass trotz der Beantragung von Zuschüssen aus anderen Programmen für Energiehilfen (zum Beispiel Energiekostendämpfungsprogramm, Heizkostenhilfe Berlin) ein negativer Cash-Flow bleibt Wie hoch ist der Zuschuss? In Berlin erhalten die genannten Gruppen eine einmalige Zahlung in Höhe von 90 Prozent des jeweils gezahlten Energiepreises im Jahr 2022. Dieser muss um mehr als das 1,5-fache im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen sein. Es gilt eine Bagatellgrenze von 3000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 300.000 Euro. "Mit 200 Millionen Euro aus dem Landesetat und 52 Millionen Euro vom Bund spannen wir einen starken Schutzschirm für diejenigen kleinen und mittleren Betriebe sowie Selbständigen in unserer Stadt, die die hohen Energiekosten besonders hart getroffen haben und die dadurch in ihrer Existenz bedroht sind", sagte die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey. Bis wann können Anträge gestellt werden? Ein Antrag kann ab dem 15. Mai 2023 bis zum 31.10.2023 gestellt werden. Wo können die Anträge gestellt werden? Firmeninhaber sollen die Anträge bei der Investitionsbank digital stellen können. Brandenburg Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung und Auszahlung ihren Hauptsitz im Land Brandenburg haben. Ausgeschlossen von der Förderung sind KMU, die sich in Schwierigkeiten befinden oder ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben sowie ausschließlich freiberuflich Tätige. Unternehmen können einen einmaligen Zuschuss erhalten, wenn sich die Energiepreise im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr mindestens verdreifacht haben. Darüber hinaus muss jedes Unternehmen nachweisen, dass die Energiekosten im Jahr 2021 mindestens sechs Prozent des Umsatzes ausgemacht haben. Wie hoch ist der Zuschuss? Leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, ...) werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe des Monatsabschlags für November 2022 gefördert. Nicht-leitungsgebundene Energieträger (Öl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, ...) werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe von einem Sechstel der Energiekosten für 2022 gefördert. Die Bagatellgrenze je Energieträger beträgt 2000 Euro. Der Höchstbetrag der Härtefallhilfe liegt bei 200.000 Euro für alle Energieträger. Bis wann können Anträge gestellt werden? Sie können bis zum 10. November 2023 Anträge stellen. Wo können die Anträge gestellt werden? Anträge auf Härtefallhilfen sind ausschließlich elektronisch über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Vor der Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK, HWK) verpflichtend. Bremen Bremen hat als eines der ersten Bundesländer die Voraussetzungen für die Auszahlungen der Gelder geschaffen. Kleine und mittelständische Unternehmen konnten daraus einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Ausgaben bekommen, die über eine Verdopplung der Energiekosten hinausgehen. Die Frist für die Antragsstellung war jedoch recht kurz und endete bereits am 5. April 2023. Hamburg Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Die Unternehmen müssen mehr als einen Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und vor dem 30. Oktober 2021 gegründet worden sein. Antragsberechtigt sind auch Einzelunternehmen, die in einem anderen Bundesland ihren Wohnsitz haben, aber eine Betriebsstätte in Hamburg unterhalten. Außerdem muss sich der Gas- oder Strompreis im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchschnittlich mindestens verdreifacht haben. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Härtefallhilfe für 2022 wird als Zuschuss in Höhe der doppelten Abschlagszahlung oder der doppelten Monatsrechnung (Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer im November 2022) gezahlt. Bis wann können Anträge gestellt werden? Unternehmerinnen und Unternehmer können bis zum 30. Juni 2023 Anträge stellen. Wo können die Anträge gestellt werden? Die Anträge müssen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) eingereicht werden. Hessen Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Mit dem Härtefallfonds Energie will das Land Hessen kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler mit Sitz in Hessen entlasten. Sie müssen weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen. Auch Solo-Selbstständige sind antragsberechtigt. Außerdem muss das Unternehmen durch die gestiegenen Energiekosten einen Verlust (negatives EBITDA) erlitten haben und die Energiekosten müssen sich im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 mindestens verdreifacht haben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Weitere Voraussetzung: Die Energiekosten in 2022 müssen mindestens sechs Prozent des Umsatzes betragen haben. Das Unternehmen muss außerdem versichern, dass seine Existenz zum Zeitpunkt der Antragstellung gesichert erscheint und es im Jahr 2023 keine betriebsbedingten Kündigungen plant. Wie hoch ist der Zuschuss? Erstattet wird das, was Unternehmen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr mehr für Energie ausgeben mussten – allerdings nur bis zur Höhe des negativen EBITDA und bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro je Unternehmen. Die Bagatellgrenze liegt bei 2000 Euro. Bezuschusst werden Kosten für Energieträger wie Gas, Strom, Fernwärme, Heizöl, Pellets, Flüssiggas (LPG), Kohle, Holz und Koks. Für Kosten für Treibstoffe und erneuerbare Energien gibt es kein Geld aus dem Härtefallfonds Energie für KMU. Bis wann können Anträge gestellt werden? Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden. Wo können die Anträge gestellt werden? Beim Regierungspräsidium Kassel. Unternehmen können Anträge ausschließlich auf der Online-Plattform des Regierungspräsidiums stellen. Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern konnten Unternehmen bereits seit dem 15. Februar 2023 - also deutlich früher als in anderen Bundesländern - einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds beantragen. Die Antragsfrist endete am 26. April 2023. Niedersachsen In Niedersachsen war im ersten Schritt eine Antragstellung in einer Frist vom 23. Februar 2023 bis Ende März 2023 möglich. Mit einer Summe von 100 Millionen Euro sollten zunächst rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abgefedert werden. Für den Herbst 2023 ist nach Angaben der Förderbank NBank eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant. Damit sollen laut NBank Unternehmen unterstützt werden, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse weitere Hilfen benötigen. Für die zweite Programmphase sind 200 Millionen Euro vorgesehen. Wann die Anträge unter welchen Voraussetzungen gestellt werden können ist noch unklar. Nordrhein-Westfalen (NRW) Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Hauptberuf. Die Kosten für Strom, Gas oder Wärme müssen sich in einem der Monate von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat mindestens vervierfacht haben. Wie hoch ist der Zuschuss? Ausbezahlt wird ein Zwölftel des Jahresverbrauchs 2022, multipliziert mit dem zum 1. November 2022 gültigen Arbeitspreis. Dazu kommt ein Zwölftel des Grundpreises für das Jahr 2022. Die Bagatellgrenze liegt bei 2000 Euro. Bis wann können Anträge gestellt werden? Anträge für den Härtefallfonds für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen können bis zum 30. September 2023 gestellt werden. Für jeden Energieträger (Strom, leitungsgebundenes Erdgas, Wärme) müssen Firmeninhaber gesonderte Anträge einreichen. Wo können die Anträge gestellt werden? Die Anträge für den Härtefallfonds Energie werden von der Förderbank NRW.Bank entgegengenommen und bearbeitet. Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen sowie die Antragsformulare. Rheinland-Pfalz Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz und mit bis zu 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Förderung umfasst auch Ein-Personen-Betriebe oder Soloselbstständige, wenn die Tätigkeit im Haupterwerb ausgeführt wird. Das Unternehmen muss 2022 einen Verlust (negatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte / EBITDA) eingefahren haben. Wie hoch ist der Zuschuss? Mit der Härtefallhilfe werden Zuschüsse in Höhe der im Jahr 2022 entstandenen Energiekostensteigerung (im Vergleich zum Jahr 2021) gewährt. Gezahlt wird jedoch höchstens ein Zuschuss bis zur Höhe des negativen Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) im Jahr 2022.  Insgesamt ist die Höhe des Zuschusses auf 200.000 Euro begrenzt. Förderungen unterhalb der Bagatellgrenze von 5000 Euro sind nicht möglich. Bis wann können Anträge gestellt werden? Der Antrag muss bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein. Wo können die Anträge gestellt werden? Sie können die Anträge online über diese Webseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen. Saarland Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz im Saarland. Auch Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen waren, können eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds Energie beantragen. Wichtigste Voraussetzungen sind zudem: eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 ein Anteil der betrieblichen Energiekosten am Umsatz von mindestens 6 Prozent im Jahr 2022 und ein durch Energiekostensteigerungen verursachtes negatives Betriebsergebnis im Jahr 2022 Wie hoch ist der Zuschuss? Die Höhe der Härtefallhilfe Energie Saarland berechnet sich wie folgt: Betriebliche Energiekostensteigerung im Vergleich der Jahre 2021 und 2022 abzüglich der im Rahmen der Überbrückungshilfe IV erstatteten betrieblichen Kosten für Elektrizität, Heizung, Kälte und Gas - sowie abzüglich der erhaltenen Rückvergütungen für den Monat Dezember 2022 (Dezember-Soforthilfe für Gas und Fernwärme). Die Härtefallhilfe Energie Saarland darf die Höhe des negativen EBITDA 2022 nicht übersteigen und ist auf 200.000 Euro begrenzt. Bis wann können Anträge gestellt werden? Die Antragstellung ist bis zum 31.10.2023 möglich. Wo können die Anträge gestellt werden? Der Antrag muss online über dieses Formular des Wirtschaftsministeriums gestellt werden. Er muss grundsätzlich durch die oder den Vertreter des Unternehmens, den Soloselbständigen beziehungsweise Angehörigen der freien Berufe eingereicht werden. Achtung: Die Einbindung eines prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) ist verpflichtend. Die Kosten der Bescheinigung durch den prüfenden Dritten können im Falle einer positiven Entscheidung mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro unterstützt werden. Sachsen Wer kann die Härtefallhilfe beantragen? Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine sowie mittlere Unternehmen entsprechend der KMU-Definition der EU, die bei einem deutschen Finanzamt ertrags- und umsatzsteuerlich geführt werden und Betriebsstätten im Freistaat Sachsen unterhalten. Härtefallhilfe 2022 Ein Härtefall wird in folgenden Fällen vermutet: Der durchschnittliche Einkaufspreis im Jahr 2022 beträgt das Dreifache des durchschnittlichen Einkaufpreises von 2021. Der Mindestbetroffenheitsgrad des jeweiligen Energieträgers muss mindestens 0,2 betragen. Der Betroffenheitsgrad errechnet sich wie folgt: Anteil der Energiekosten am Umsatz x Preisvervielfachung 2022 gegenüber 2021 des jeweiligen Energieträgers. Ein Beispiel: Der Anteil der Energiekosten am Umsatz macht 10 Prozent aus, die Energiepreise haben sich verdreifacht. Dann ergibt sich folgende Rechnung: 0,10 x 3 = 0,3. Härtefallhilfe Plus Ein Härtefall ist gegeben, wenn der durchschnittliche Einkaufspreis das Doppelte des durchschnittlichen Einkaufpreises 2021 beträgt die Energieintensität für 2021 mindestens 0,05 beträgt, also der Anteil der Energiekosten am Umsatz bei mindestens 5 Prozent liegt für das Unternehmen bis April 2024 eine positive Fortführungsprognose vorliegt Der Leistungszeitraum der Härtefallhilfe Plus 2022: Juli bis Dezember 2022. Der Leistungszeitraum Härtefallhilfe Plus 2023: Januar bis Dezember 2023. Wie hoch ist der Zuschuss? Härtefallhilfe 2022 Die Höhe der Leistung beträgt: bei Erdgas und Fernwärme ein Zwölftel des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022 bei allen anderen Energieträgern (inklusive Strom) zwei Zwölftel des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022. Härtefallhilfe Plus Die Höhe der Härtefallhilfe beträgt 80 Prozent der Energiemehrkosten (Verbrauch im Leistungszeitraum, multipliziert mit der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Kalenderjahres des Leistungszeitraums und dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2021). Bis wann können Anträge gestellt werden? Eine Antragstellung ist für den ersten Leistungszeitraum (Juli bis Dezember 2022) möglich. Für den zweiten Leistungszeitraum (Kalenderjahr 2023) soll es in Kürze weitere Informationen geben. Wo können die Anträge gestellt werden? Bei der Sächsischen Aufbaubank SAB über diese Webseite. Sachsen-Anhalt Wer kann die Hilfe beantragen? Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt ihren Hauptsitz haben und von stark gestiegenen Preisen für Strom und andere Energieträger besonders betroffen sind. Außerdem gelten diese wichtigen Voraussetzungen: Der  durchschnittlich gezahlte Arbeitspreis je Kilowattstunde Strom, Erdgas oder Fernwärme in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten zwischen Juni 2022 und November 2022 war drei Mal so hoch wie der in demselben Zeitraum im Jahr 2021 gezahlte Arbeitspreis oder Die im Beschaffungszeitraum Juni bis Dezember 2022 gezahlten Preise für Heizöl, Holz (Pellets oder Hackschnitzel) oder Flüssiggas betrugen das Dreifache des durchschnittlichen Bezugspreises der Jahre 2018 bis 2021 (Summe aller Rechnungsbeträge der Bezugsjahre geteilt durch die Anzahl der Monate) Außerdem muss das Unternehmen durch die gestiegenen Energiekosten in seiner Existenz gefährdet sein. Das wird vermutet, wenn der operative Cashflow im 2. Halbjahr 2022 (inklusive Soforthilfe Dezember 2022) gegenüber dem operativen Cashflow des 2. Halbjahres 2021 um mehr als 25 Prozent gesunken ist. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Härtefallhilfe erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe aller vom Unternehmen an seine Versorgungsunternehmen vertragsgemäß geleisteten Abschlags- oder Vorauszahlungen für Strom, Gas oder Fernwärme für November 2022 bei leitungsgebundenen Energieträgern oder in Höhe des monatlichen Durchschnittsbetrages aus den vertragsgemäß erstellten und bezahlten Rechnungen der Lieferanten für nicht leitungsgebundene Energieträger (Holz, Flüssiggas, Öl, ...) im November 2022. Hilfen, die einen Betrag von 2000 Euro nicht überschreiten, werden nicht gewährt (Bagatellgrenze). Die Obergrenze beträgt in der Regel 100.000 Euro. Bis wann können Anträge gestellt werden? Anträge können seit dem 29. März 2023 gestellt werden. Ein Ende der Antragsfrist hat das Wirtschaftsministerium nicht bekannt gegeben. Fragen können Sie an die Hotline der IB (0800 56 007 57) oder per Mail an beratung@ib-lsa.de stellen. Wo können die Anträge gestellt werden? Der Antrag muss bei der Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Kundenportal der IBmöglich. Schleswig-Holstein Wer kann die Energiehilfe beantragen? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang der EU-Definition. Als KMU gelten demnach Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Antragsberechtigt sind auch Soloselbständige und Freiberufler sowie landwirtschaftliche Betriebe. Die Energie-Härtefallhilfe KMU wird in zwei Tranchen für die Jahre 2022 und für 2023 gezahlt. Die Voraussetzungen für die Energie-Härtefallhilfe 2022 sind: eine Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten je Energieträger, für den eine Hilfe beantragt wird, gegenüber dem Referenzzeitraum und eine Energieintensität von mindestens 6 Prozent (Anteil der betrieblich bedingten Energiekosten aller Energieträger am Gesamtumsatz) im gewählten Förderzeitraum 2022 sowie eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses durch gestiegene Energiekosten gegenüber dem Referenzzeitraum. Das wird vermutet, wenn das EBITDA um mindestens 50 Prozent und mindestens 5000 Euro zurückging. Dieser Gewinnrückgang muss wiederum zu mindestens 50 Prozent durch gestiegene betrieblich bedingte Energiekosten verursacht worden sein. Die Voraussetzungen für die Energie-Härtefallhilfe für Januar bis Dezember 2023 sind: eine Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten je Energieträger, für den eine Hilfe beantragt wird, im Förderzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum. Berücksichtigt werden müssen dabei Kostenreduzierungen durch die Energiepreisbremsen ein Anteil der betrieblich bedingten Energiekosten aller Energieträger am Gesamtumsatz von 6 Prozent im Förderzeitraum sowie eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses im Förderzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum aufgrund gestiegener Energiekosten. Das wird vermutet, wenn das EBITDA um mindestens 50 Prozent und mindestens 5000 Euro zurückging. Dieser Gewinnrückgang muss wiederum zu mindestens 50 Prozent durch gestiegene betrieblich bedingte Energiekosten verursacht worden sein. Wie hoch ist der Zuschuss? Energie-Härtefallhilfe 2022 Für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Erdgas, Fernwärme): ein Zwölftel der Jahresverbrauchsmenge 2022, multipliziert mit dem Monatspreis für den November 2022. Für leitungsungebundene Energieträger (Öl, Holzpellets, Flüssiggas, ...): ein Vierundzwanzigstel der Energiekosten der Jahre 2021 und 2022. Energie-Härtefallhilfe für Januar bis Dezember 2023 30 Prozent der nachgewiesenen Energiemehrkosten im Jahr 2023 gegenüber dem Referenzzeitraum im Jahr 2021. Die Förderhöchstgrenze liegt für beide Jahre bei 200.000 Euro, die Bagatellgrenze bei 2000 Euro. Bis wann können Anträge gestellt werden? Eine Antragstellung ist bis spätestens zum 31. März 2024 möglich. Wo können die Anträge gestellt werden? Bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Mehr Informationen sowie den Link zur Antragsplattform finden Sie auf dieser Seite der IB.SH. Thüringen Wer kann die Hilfe beantragen? Antragsberechtigt für die Härtefallhilfen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Voraussetzung für die Förderung ist ein prognostizierter Verlust (negatives EBITDA, durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ähnliches zu bestätigen), sofern mindestens eine Verdopplung der Energieaufwendungen für Strom, Gas, Fernwärme, Kohle und/oder Pellets vorliegt. Eine zusätzliche Fördermöglichkeit besteht für energieintensive KMU (Anteil der Energiekosten am Umsatz mindestens sieben Prozent), sofern sich deren Energiekosten in drei aufeinanderfolgenden Monaten mindestens verdoppelt haben; dabei werden hier allerdings nur die Preise für Strom und Gas einbezogen. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Zuschüsse bemessen sich in beiden Fördervarianten nach der Höhe des Energiekostenanstiegs und betragen bis zu 70 Prozent für KMU und bis zu 85 Prozent bei energieintensiven KMU. Die Mindestantragshöhe (Bagatellgrenze) liegt bei 3000 Euro. Bis wann können Anträge gestellt werden? Anträge können bis einschließlich 30.09.2023 gestellt werden. Wo können die Anträge gestellt werden? Kleine und mittelständische Unternehmen können die Gelder über die Thüringer Aufbaubank beantragen.