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Neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Dezember 2024
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Der sogenannte Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wird rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 auf 6612 Euro für jedes Kind. Dieser Betrag kommt pro Elternteil hälftig noch auf den Grundfreibetrag obendrauf und senkt die Steuerlast entsprechend.
Die Entlastung müssen Unternehmen laut Gesetz bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr umsetzen. Das Nettoeinkommen müsste damit höher ausfallen.
Neue Steuerregelungen für Unternehmen und Privatleute
Im Jahressteuergesetz 2024 hat die Bundesregierung mehrere für Unternehmen wichtige Änderungen gebündelt. Das Jahressteuergesetz 2024 tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, zahlreiche Einzelregelungen zu anderen Daten. An Januar 2025 gibt es beispielsweise eine Umsatzgrenzen bei der Kleinunternehmerregelung. Alle weiteren neuen Regelungen aus dem Jahressteuergesetz 2024, die im Januar 2025 in Kraft treten, lesen Sie in den neuen Gesetzen 2025.
Diese Änderungen gelten bereits unter anderem seit Anfang Dezember:
- Grundsteuer: Steuerpflichtige müssen im Einzelfall die Möglichkeit haben nachzuweisen, dass der Wert ihres Grundstücks niedriger ist als der amtlich festgestellte. Das hat der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren entschieden (II B 78/23, II B 79/23). Der festgestellte Grundsteuerwert darf nicht 40 Prozent oder höher sein als der v03om Eigentümer nachgewiesene. Das Jahressteuergesetz 2024 schreibt nun vor, dass in solchen Fällen der niedrigere Wert angesetzt werden muss. Als Wert akzeptiert wird der gemeine Wert oder „Verkehrswert“, also der für ein Grundstück (ggf. inklusive Immobilie) erzielbare Preis. Eigentümer können dafür beispielsweise den Kaufpreis heranziehen, der bis zu einem Jahr vor oder nach dem staatlichen Hauptfeststellungszeitpunkt der Grundsteuer ermittelt wurde.
- Frist für Freibetrag: Bürger müssen künftig spätestens am 1. November des Vorjahres einen Antrag stellen, wenn sie ein Freibetrag für die Lohnsteuer anrechnen lassen wollen (bisher: 1. Oktober). Soll der Freibetrag für 2026 gelten, müssen sie diesen also spätestens am 1. November 2025 beantragen.
Produktsicherheit
Mit der neuen Allgemeinen Produktsicherheits-Verordnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sicherere Non-Food-Produkte erhalten. So müssen Unternehmen ihre Kundinnen und Kunden ab dem 13. Dezember 2024 etwa beim Rückruf eines Produktes besser informieren. Und das unabhängig davon, ob das Produkt im Handel oder im Online-Shop erworben wird.
Frosthilfen im Obst- und Weinbau
Obst- und Weinbauern, die durch den Frost im April 2024 Teile ihrer Produktion und somit ihres Einkommens verloren haben, werden entschädigt. Die entsprechende Verordnung ist bereits am 12. November 2024 in Kraft getreten. Damit stehen EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bereit.
Mehr Schutz für Schwangere und Ärzte
Wer Schwangere vor Beratungsstellen und Arztpraxen belästigt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro drohen. Gleiches gilt, wenn jemand Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindert. Die Belästigung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dies sind Regelungen aus der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, das bereits Mitte November in Kraft trat.
Einheitliche Ladekabel
Mobiltelefone und ähnliche technische Geräte, wie Tablets, eBook-Reader oder Digitalkameras, müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können – eine USB-C-Schnittstelle. Das schreibt das „Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ vor, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt hat. Nach dem 28. Dezember 2024 dürfen Geräte, die nicht den im Gesetz festgeschriebenen Anforderungen entsprechen, nicht mehr verkauft werden.
Handys und andere Geräte dürfen künftig außerdem auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden. Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen jedoch eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.
Eine frühere Version des Artikels enthielt auch die Krankenhausreform. Anders als vom Bundesrat zunächst mitgeteilt, tritt die Reform jedoch erst am 1. Januar 2025 in Kraft.
