Förderung für Unternehmensberatung
Bis zu 2800 Euro vom Staat für Firmen, die sich beraten lassen

Seit 1.1.2023 gibt es ein neues Fördergeld, das Firmen bezuschusst, die sich von einer Unternehmensberatung unterstützen lassen. Wer es erhält und wie Sie an das Geld kommen - die wichtigsten Fragen schnell geklärt.

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Förderung Unternehmensberatung
© PolaRocket / photocase.de

Ziel des neuen Förderprogramms

Wer in seiner Firma Prozesse verbessern, Veränderungen anstoßen, Innovationen vorantreiben und sich hierfür von Profis beraten lassen will, kann sich neuerdings vom Staat finanziell unterstützen lassen.

Seit dem 1.1.2023 gibt es ein neues Fördergeld für Unternehmensberatung, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (Bafa) ausgezahlt wird.

Mit dem Zuschuss-Programm „Förderung von Unternehmungsberatungen für KMU“ will der Staat erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen leistungsfähiger und damit auch wettbewerbsfähiger werden.

Deshalb ist es im Prinzip egal, für welches Vorhaben Betriebe eine Unternehmensberatung beauftragen, solange dieses auf das oben genannte Ziel einzahlt.

Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Förderprojekt läuft vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026.

Wie viel Fördergeld gibt es?

Die Höhe des jeweiligen Zuschusses richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens:

  • Für Betriebe in den neuen Bundesländern und die Regionen Lüneburg und Trier, aber ohne das Land Berlin und die Region Leipzig werden pro Beratung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Der Betrag ist jedoch auf maximal 2.800 Euro gedeckelt.
  • Für die übrigen Betriebe gibt es einen Zuschuss von maximal 50 Prozent pro Beratung, höchstens 1.750 Euro.

Wie oft darf ich die Förderung in Anspruch nehmen?

In dem Förderzeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.206 können mehrere Beratungen in Anspruch genommen werden. Allerdings werden pro Jahr maximal zwei und über den gesamten Zeitraum maximal fünf Beratungen bezuschusst.

Wer bekommt Fördergeld?

Zuschüsse erhalten Unternehmen, die in der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler tätig sind. Sie müssen ihren Firmensitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und zur Gruppe der KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) gehören. Als KMU-Unternehmen gelten nach einer Empfehlung der Europäischen Kommission Betriebe, die

  • maximal 9 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielen (Kleinstunternehmen)
  • höchstens 49 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro erzielen (Kleinunternehmen)
  • höchstens 249 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro erzielen (Mittlere Unternehmen)

Welche Unternehmensberater darf ich beauftragen?

Sie müssen für Ihr Vorhaben eine Unternehmensberaterin oder einen Unternehmensberater mit Bafa-Zertifizierung auswählen. Diese müssen eine Zertifizierungsnummer vorweisen können. Entsprechende Experten finden Sie auf der sogenannten Beraterkarte.

Wie kann ich das Fördergeld beantragen?

Die Zuschüsse können ausschließlich online beim Bafa beantragt werden. Den Antrag selbst stellen Sie über die Antragsplattform des Bafa. Dies ist der direkte Link zum Antrag.

In eigener Sache
Machen ist wie wollen, nur krasser
Machen ist wie wollen, nur krasser
Die impulse-Mitgliedschaft - Rückenwind für Unternehmerinnen und Unternehmer

Zunächst reichen die wichtigsten Firmendaten und einige Angaben über die geplante Beratung. Nachdem der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie ein Informationsschreiben des Bafa. Es ist quasi ein Vorabbescheid, ob man Fördergeld bekommt.

Achtung: Erst nachdem Sie das Informationsschreiben des Bafa erhalten haben, dürfen Sie mit dem Unternehmensberater Ihrer Wahl einen Vertrag schließen. Wird der Vertrag bereits vor Eingang des Informationsschreibens erteilt, werden keine Zuschüsse gewährt.

Bewahren Sie das Informationsschreiben gut auf. Denn dort befindet sich die Vorgangsnummer, die Sie benötigen, wenn Sie Ihren Zuschuss abrufen wollen.

Wann wird das Fördergeld ausbezahlt?

Das Geld gibt es erst nach der Beratung. Innerhalb von maximal sechs Monaten müssen Sie die Unterlagen zur Auszahlung des Zuschusses digital einreichen. Für die notwendigen Formulare klicken Sie auf der Bafa-Seite ebenfalls auf „Formulare“. Dort finden Sie die Links zu den jeweiligen Vordrucken.

Verlangt werden:

  • Ein von Ihnen unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Das von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und die „De-minimis-Erklärung“
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Den Beratungsbericht, den Sie und der Berater / die Beraterin unterzeichnen. Hierzu gehört auch der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF.
  • Die Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kopie eines Kontoauszugs, mit dem Sie belegen, dass das Beraterhonorar komplett bezahlt wurde.

Außerdem müssen Sie den „Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ und den „Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus“ beantworten.

Zunächst wird die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Zudem erfolgt eine inhaltliche Kontrolle, ob die Angaben mit den im Informationsschreiben genannten Förderrichtlinien übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten setzt sich das Bafa mit Ihnen in Verbindung.

Abschließend werden die Unterlagen mit einem entsprechenden Vermerk von der Prüfstelle an die Behörde weitergeleitet, das dann endgültig über die Auszahlung des Zuschusses entscheidet.

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Ziel des neuen Förderprogramms Wer in seiner Firma Prozesse verbessern, Veränderungen anstoßen, Innovationen vorantreiben und sich hierfür von Profis beraten lassen will, kann sich neuerdings vom Staat finanziell unterstützen lassen. Seit dem 1.1.2023 gibt es ein neues Fördergeld für Unternehmensberatung, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (Bafa) ausgezahlt wird. Mit dem Zuschuss-Programm „Förderung von Unternehmungsberatungen für KMU“ will der Staat erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen leistungsfähiger und damit auch wettbewerbsfähiger werden. Deshalb ist es im Prinzip egal, für welches Vorhaben Betriebe eine Unternehmensberatung beauftragen, solange dieses auf das oben genannte Ziel einzahlt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das Förderprojekt läuft vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026. Wie viel Fördergeld gibt es? Die Höhe des jeweiligen Zuschusses richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens: Für Betriebe in den neuen Bundesländern und die Regionen Lüneburg und Trier, aber ohne das Land Berlin und die Region Leipzig werden pro Beratung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Der Betrag ist jedoch auf maximal 2.800 Euro gedeckelt. Für die übrigen Betriebe gibt es einen Zuschuss von maximal 50 Prozent pro Beratung, höchstens 1.750 Euro. Wie oft darf ich die Förderung in Anspruch nehmen? In dem Förderzeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.206 können mehrere Beratungen in Anspruch genommen werden. Allerdings werden pro Jahr maximal zwei und über den gesamten Zeitraum maximal fünf Beratungen bezuschusst. Wer bekommt Fördergeld? Zuschüsse erhalten Unternehmen, die in der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler tätig sind. Sie müssen ihren Firmensitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und zur Gruppe der KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) gehören. Als KMU-Unternehmen gelten nach einer Empfehlung der Europäischen Kommission Betriebe, die maximal 9 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielen (Kleinstunternehmen) höchstens 49 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro erzielen (Kleinunternehmen) höchstens 249 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro erzielen (Mittlere Unternehmen) Welche Unternehmensberater darf ich beauftragen? Sie müssen für Ihr Vorhaben eine Unternehmensberaterin oder einen Unternehmensberater mit Bafa-Zertifizierung auswählen. Diese müssen eine Zertifizierungsnummer vorweisen können. Entsprechende Experten finden Sie auf der sogenannten Beraterkarte. Wie kann ich das Fördergeld beantragen? Die Zuschüsse können ausschließlich online beim Bafa beantragt werden. Den Antrag selbst stellen Sie über die Antragsplattform des Bafa. Dies ist der direkte Link zum Antrag. Zunächst reichen die wichtigsten Firmendaten und einige Angaben über die geplante Beratung. Nachdem der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie ein Informationsschreiben des Bafa. Es ist quasi ein Vorabbescheid, ob man Fördergeld bekommt. Achtung: Erst nachdem Sie das Informationsschreiben des Bafa erhalten haben, dürfen Sie mit dem Unternehmensberater Ihrer Wahl einen Vertrag schließen. Wird der Vertrag bereits vor Eingang des Informationsschreibens erteilt, werden keine Zuschüsse gewährt. Bewahren Sie das Informationsschreiben gut auf. Denn dort befindet sich die Vorgangsnummer, die Sie benötigen, wenn Sie Ihren Zuschuss abrufen wollen. [mehr-zum-thema] Wann wird das Fördergeld ausbezahlt? Das Geld gibt es erst nach der Beratung. Innerhalb von maximal sechs Monaten müssen Sie die Unterlagen zur Auszahlung des Zuschusses digital einreichen. Für die notwendigen Formulare klicken Sie auf der Bafa-Seite ebenfalls auf „Formulare“. Dort finden Sie die Links zu den jeweiligen Vordrucken. Verlangt werden: Ein von Ihnen unterschriebenes Verwendungsnachweisformular Das von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und die „De-minimis-Erklärung“ Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Den Beratungsbericht, den Sie und der Berater / die Beraterin unterzeichnen. Hierzu gehört auch der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF. Die Rechnung des Beratungsunternehmens Kopie eines Kontoauszugs, mit dem Sie belegen, dass das Beraterhonorar komplett bezahlt wurde. Außerdem müssen Sie den „Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ und den „Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus“ beantworten. Zunächst wird die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Zudem erfolgt eine inhaltliche Kontrolle, ob die Angaben mit den im Informationsschreiben genannten Förderrichtlinien übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten setzt sich das Bafa mit Ihnen in Verbindung. Abschließend werden die Unterlagen mit einem entsprechenden Vermerk von der Prüfstelle an die Behörde weitergeleitet, das dann endgültig über die Auszahlung des Zuschusses entscheidet.